Deutschland hat weit mehr Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise auf den Weg gebracht als es die Vorgaben des Europäischen Rates verlangten. Dies schreibt die Bundesregierung in dem als Unterrichtung ( 16/13940) vorgelegten Umsetzungs- und Fortschrittsbericht über das Nationale Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010. Der Umfang der beschlossenen konjunkturwirksamen Maßnahmen betrage einschließlich der Pendlerpauschale mehr als 95 Milliarden Euro. Das entspreche etwa vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zusammen mit den automatischen Stabilisatoren, deren Wirkung die EU-Kommission auf 3,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts schätze, "leistet Deutschland damit einen weit überdurchschnittlichen Beitrag zur Krisenbewältigung in der EU", heißt es in der Unterrichtung. Mit ihren beiden Konjunkturpaketen habe die Regierung eine Reihe von langfristig sinnvollen, kurzfristig umsetzbaren und rasch wirksamen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ziel der Pakete sei es gewesen, in einer möglichst frühen Phase der konjunkturellen Abschwächung stabilisierende Maßnahmen einzuleiten.
Für das Erstaufnahmeverfahren von irakischen Flüchtlingen sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Kosten in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro angefallen. Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung über über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2009 ( 16/13078) mitteilt, entstanden diese Aufwendungen für den Transfer und die zweiwöchige Erstaufnahme von irakischen Flüchtlingen aus Syrien und Jordanien in Friedland. Ebenfalls einen überplanmäßigen Mittelbedarf hatte das Auswärtige Amt bei der Durchführung des Nato-Gipfeltreffens im April 2009. Der Ansatz für Kosten von Staatsbesuchen musste von 2,5 Millionen auf 4,9 Millionen Euro erhöht werden. Beim Bundesfinanzministerium entstanden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4,8 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Kauf der Bundesdruckerei.
Bis zum 30. Juni 2009 sind durch den Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte 595,7 Millionen Euro ausgeschüttet worden. Dies teilt die Bundesregierung in einem als Unterrichtung vorgelegten Bericht ( 16/14063) mit. Weiter heißt es, dass bis zum 30. Juni 234.276 positive Entscheidungen über Anträge auf Auszahlung von Mitteln getroffen worden sind. Es habe außerdem 59.915 Ablehnungen gegeben. 7.387 Fälle seien noch nicht entschieden, so die Bundesregierung. Der Fonds wurde durch ein Abkommen des Bundesministeriums der Finanzen und der Jewish Claims Conference vom 29. Oktober 1992 ins Leben gerufen. Die bereitgestellten Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute. Die Verteilung der von deutscher Seite zur Verfügung gestellten Mittel wurde der Jewish Claims Conference übertragen. Sie treffe die Entscheidungen im Einzelfall unter Zugrundelegung der mit dem Abkommen festgelegten Kriterien, schreibt die Bundesregierung.