Die geplante Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung durch die Bundesregierung und ein SPD-Antrag zur Arbeitsmarktpolitik stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 5. Juli 2010. Die Sitzung unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Berliner Paul-Löbe-Hauses und soll bis gegen 13.30 Uhr dauern. Elf Sachverständige sollen dazu Stellung nehmen.
Im Gesetzentwurf für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt ( 17/1945) sieht die Regierung vor, die wesentlichen Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und die Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld fortzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Regelungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes verbessert werden, um die Auswirkungen von Personalabbau angesichts der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern.
Die SPD verlangt in ihrem Antrag ( 17/2321), die Arbeitsmarktpolitik erfolgreich umzusetzen und auszubauen. Gefordert werden neue Regelungen für das Kurzarbeitergeld, für Transfergesellschaften, bei der Alten- und Krankenpflegeausbildung und der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
So soll das konjunkturelle Kurzarbeitergeld länger gezahlt werden können. Auch sollen zahlreiche befristete Regelungen etwa bei der Übernahme der Weiterbildungskosten unbefristet gelten.
Zeit: Montag, 5. Juli 2010, 12.00 bis 13.30
Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus,
Sitzungssaal E 200
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.