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Auch Auslandsdeutsche können wählen

Wie man die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragt

Aus der Ferne mitbestimmen
© dpa - Fotoreport
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Wählen kann auch, wer als deutscher Staatsbürger zum Zeitpunkt der Bundestagswahl im Ausland lebt. Allerdings muss man dazu die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

Das erforderliche Antragsformular kann man von der Homepage des Bundeswahlleiters ( www.bundeswahlleiter.de) herunterladen. Das Serviceangebot umfasst darüber hinaus ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland.

Antrag nicht per E-Mail

Wer als Deutscher im Ausland lebt und in der Bundesrepublik nicht gemeldet ist, kann seine Stimme per Brief abgeben. Voraussetzung dafür ist, dass er persönlich bei seiner letzten Heimatgemeinde in Deutschland bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Der Antrag kann nicht per E-Mail gestellt werden. Wenn also mit längeren Postwegen zu rechnen ist, sollte man ihn frühzeitig abschicken.

Bei früheren Wahlen waren Deutsche, die seit mehr als 25 Jahren außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarates leben, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das gilt inzwischen nicht mehr. An der Bundestagswahl öam 27. September 2009 konnte auch dieser Personenkreis teilnehmen.

Vordrucke bei Botschaften und Konsulaten

Das Antragsformular für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist auch als Papiervordruck erhältlich, und zwar bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik im Ausland, beim Bundeswahlleiter sowie wie allen Kreiswahlleitern in Deutschland. Antragsformulare können zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können die Antragsformulare für ihre Mitarbeiter im Ausland in der erforderlichen Stückzahl erhalten.

Etwa einen Monat vor dem Wahltag werden die Unterlagen für die Briefwahl an die eingetragenen Wähler im Ausland verschickt – ohne dass sie noch einmal extra angefordert werden müssten. Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens bis 18 Uhr bei der Stelle eingehen, die auf dem voradressierten amtlichen Wahlbriefumschlag steht.

Wahlschein von der Gemeinde

Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Dazu müssen sie bei der Gemeindebehörde schriftlich – auch per Fax oder E-Mail ist möglich – oder mündlich einen Wahlschein beantragen. Dieser Antrag kann nicht telefonisch gestellt werden (weitere Informationen erteilt der Bundeswahlleiter beim Statistischen Bundesamt unter www.destatis.de/kontakt). Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrg für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.




Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/btg_wahl/wahlinfos/ausland/index.jsp

Stand: 27.09.2009