Der Lebenslauf liegt noch nicht vor.
Anzeigen nach den Verhaltensregeln sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag einzureichen (§ 1 Abs. 6 der Verhaltensregeln). Die Angaben der Mitglieder des 17. Deutschen Bundestages werden nach Ablauf der Anzeigefrist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht.