Für das Programmjahr 2011/2012 können Sie sich ab 3. Mai 2010 bewerben.
Sie können die Unterlagen auch schriftlich bei uns anfordern. Der Bewerbungszeitraum endet am 3. September 2010.
Blaue Bewerbungskarte für Schülerinnen und Schüler
Rote Bewerbungskarte für für junge Berufstätige/Auszubildende
Bewerbungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte Bewerbungskarten.
Welche Austauschorganisation für Schülerinnen und Schüler zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der Schüler oder die Schülerin am 3. September 2010 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Finden Sie Ihren Abgeordneten/Wahlkreis mit Postleitzahlensuche
Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (siehe oben) und auf der Bewerbungskarte eintragen.
Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.