Auf deutsch-französischen Vorschlag billigte der Europäische Rat Mitte März 2008 eine Vertiefung dieses Prozesses durch die Errichtung einer Union für den Mittelmeerraum. So unterbreitete die Europäische Kommission am 20. Mai 2008 ihre Vorschläge zur Gestaltung einer Intitiative "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" (KOM(2008)319). Am 13. Juli 2008 wurde die neue Organisation anlässlich einer Gipfeltagung in Paris gegründet. Am 4. November 2008 erhielt sie ihren heutigen Namen - Union für den Mittelmeerraum. Sitz ihres ständigen Sekretariats ist Barcelona.
Auf parlamentarischer Ebene war der Barcelona-Prozess seit 1998 durch das Euromediterrane Parlamentarische Forum begleitet worden, dessen Bezeichnung im Jahr 2003 in Versammlung geändert worden war. Seit der Umwandlung des Barcelona-Prozesses in die Union für den Mittelmeerraum setzt sich die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer dafür ein, als fester Bestandteil des neuen institutionellen Gefüges anerkannt zu werden.
Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung sind seitens des Südens Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Mauretanien, die Palästinensischen Autonomiegebiete, Syrien, Tunesien sowie die Türkei. Seitens des Nordens sind nebenden EU-Mitgliedstaaten auch Anrainerstaaten Mitglied, die der Europäischen Union nicht angehören.
Der Gedanke der nördlichen und südlichen Parität spiegelt sich in der Zusammensetzung der Organe wider. Die 280 Sitze der einmal jährlich tagenden Versammlung werden wie folgt aufgeteilt:
Ein Präsidium, bestehend aus zwei Mitgliedern der Mittelmeer-Parlamente, einem Delegierten eines nationalen EU-Parlaments und einem Vertreter des Europäischen Parlaments, wird von der Versammlung auf vier Jahre gewählt. Der Vorsitz im Präsidium rotiert jährlich, um auch hier ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Nord- und Südstaaten beizubehalten.
In den vier Ausschüssen ( Ausschuss für politische Angelegnheiten, für Sicherheit und Menschenrechte, Ausschuss für die Verbesserung der Lebensqualität, den Austausch zwischen den Ziviilgesellschaften und Kultur, Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen, soziale Angelegenheiten und Bildung und Ausschuss für die Rechte der Frauen in den Mittelmeeranrainerstaaten) wird die Arbeit inhaltlich vorbereitet. Jeder Ausschuss wählt ein Präsidium mit drei Mitgliedern. Die Ausschüsse treffen sich anlässlich der Plenarversammlungen sowie zu gesonderten Sitzungen, beraten die von Berichterstattern oder dem Präsidium erstellten Berichte und entwerfen für die Plenarversammlung Entschließungen sowie Empfehlungen, die an die Regierungen der Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum gerichtet werden.
Darüber hinaus werden nach Bedarf Ad-hoc Komitees und Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit bestimmten, aktuellen Themen befassen. Zur Zeit gibt es u.a. die Arbeitsgruppe zur Frage der Finanzierung und Überarbeitung der Geschäftsordnung der EM PV und den Ad-hoc-Ausschuss für Umwelt und Energie. Allerdings hat die EM PV auf ihrer Plenartagung in Amman (Jordanien) im März 2010 beschlossen, diesen Ad-hoc-Ausschuss in einen Ständigen Ausschuss umzuwandeln.
Mit der Frage von Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum, insbesondere im Nahen Osten und auf Zypern, befassen sich Parlamentarier auch in anderen Gremien. So hat die Interparlamentarische Union (IPU) bereits drei Konferenzen über Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum (KSZM) veranstaltet. Auf ihrer Vierten Konferenz im Februar 2005 hat sich die KSZM in eine ständige Versammlung umgewandelt, an der Anrainer des Mittelmeers auf ihren Wunsch teilnehmen können. In der daraus entstandenen Parlamentarischen Versammlung des Mittelmeerraumes (PAM) mit Sitz in Valletta (Malta) ist der Deutsche Bundestag nicht Mitglied.