Bis Ende der neunziger Jahre war die Diskussion des Globalisierungsprozesses und seiner Folgen in der Bundesrepublik weitgehend durch neoliberale Positionen gekennzeichnet, wobei vor allem die Chancen und Vorteile dieses Prozesses betont wurden. Nach den Gipfeltreffen von Welthandelsorganisation (WTO), Internationalem Währungsfonds (IWF) und G 8 in Göteborg, Prag und Genua und vor allem nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 scheint jedoch allmählich eine differenziertere Sichtweise Platz zu greifen.
Nun werden auch die negativen Seiten einer vor allem ökonomisch definierten und in starkem Maße an den Interessen ihrer Protagonisten orientierten Globalisierung stärker beleuchtet: Hierzu gehört vor allem die Tatsache, dass den Gewinnern dieses Prozesses eine große Zahl von Verlierern gegenübersteht und dass im Zuge der Globalisierung bestehende großräumige Disparitäten weniger abgebaut als vielmehr weiter verschärft werden.
Als negativ vom Globalisierungsprozess Betroffene erfahren nun insbesondere jene Staaten zunehmende Aufmerksamkeit, die als Dritte-Welt- oder Entwicklungsländer bezeichnet werden. Der erste dieser beiden Begriffe ist infolge der politischen und ökonomischen Umbrüche in den früheren Ostblock-Staaten - also infolge des "Verschwindens" der Zweiten Welt - inzwischen obsolet geworden. Der Terminus Entwicklungsländer wird hingegen weiterhin verwandt, auch wenn er keineswegs unumstritten ist, da er allein die Perspektive der entwickelten Industrieländer widerspiegelt und ihr spezifisches Entwicklungsmodell zum verbindlichen Vorbild und Maßstab für alle Staaten dieser Welt erhebt. 2 Unstrittig ist hingegen, dass die meisten der so genannten Entwicklungsländer trotz aller regionalen Besonderheiten und unterschiedlichster historischer, ethnischer und kultureller Voraussetzungen mehrere Gemeinsamkeiten teilen: ihre koloniale Vergangenheit, eine oft weit reichende Abhängigkeit von den hoch entwickelten Industrieländern sowie eine Reihe ähnlicher Strukturmerkmale (wenn auch in jeweils unterschiedlicher Ausprägung und Intensität).
Diese Merkmale reichen von extremen Ungleichheiten in der Einkommens- und Vermögensverteilung (mit ausgeprägter Armut bei großen Bevölkerungsteilen) über die Beschränkung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf nur wenige Exportgüter und eine hohe Auslandsverschuldung bis zur ungenügenden Versorgung großer Teile der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie einem starken Bevölkerungswachstum bei oft nur geringer Lebenserwartung. 3 Einigkeit darüber, welche dieser Merkmale maßgebliche Kriterien für die Definition von Entwicklungsländern sein sollten, besteht nicht. Folglich liegt keine einheitliche, allgemein anerkannte Liste der Entwicklungsländer vor; dennoch werden gegenwärtig ungeachtet aller definitorischen Differenzen etwa 160 Staaten - verteilt auf die Kontinente Afrika, Asien und Südamerika - zu den Entwicklungsländern gezählt.
Seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ist es in vielen dieser Länder zu dramatischen demographischen wie auch siedlungsstrukturellen Veränderungen gekommen. Sichtbarster Ausdruck dieser Veränderungen ist eine Verstädterung in bisher nicht gekanntem Ausmaß: Lebte 1975 etwa ein Drittel der Weltbevölkerung in Städten, so konzentrierte sich im Jahre 2000 ein Drittel der Weltbevölkerung allein in den Städten der Entwicklungsländer. Für das Jahr 2025 wird geschätzt, dass dann nahezu 90 Prozent aller Stadtbewohner in Entwicklungsländern leben werden. 4
Als Folge der in vielen Entwicklungsländern in jüngerer Zeit praktizierten Dezentralisierungspolitiken lässt sich eine "Verstädterung" häufig auch bezüglich der Problembewältigung feststellen. Bisher staatliche Aufgaben und Kompetenzen werden nun auf substaatliche, regionale oder kommunale Ebenen verlagert; eine Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen und Ressourcen, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich wäre, ist damit allerdings nur selten verbunden. 5
Der externe Unterstützungsbedarf, der aus diesen quantitativen und qualitativen Veränderungen für Städte in Entwicklungsländern resultiert, ist groß und reicht von Fragen des städtischen Managements über sektorale Problemlösungsansätze bis zu situationsadäquaten Finanzierungsstrategien.
Seit den neunziger Jahren spielen viele der früheren, heute als Transformationsstaaten bezeichneten Ostblockländer eine ähnliche Rolle wie Entwicklungsländer. Auch sie orientieren sich bei ihrer Entwicklung vor allem an den westlichen Industriestaaten und deren politischen und ökonomischen Strukturen; zudem weisen sie eine Vielzahl struktureller Probleme und Defizite auf, die denen von Entwicklungsländern oft stark ähneln.
Die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und ihren Städten ist in Deutschland nicht neu. Sie wird seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts von unterschiedlichen Akteuren der öffentlichen wie auch der privaten Hand mit jeweils unterschiedlichen Interessen und Absichten praktiziert. 6
Nach dem Grundgesetz liegt die Zuständigkeit für Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit beim Bund. Diesem obliegen nach Art. 32 Abs. 1 Grundgesetz die auswärtigen Beziehungen, und unter diese wird - zumindest in Bezug auf einige Aspekte - auch die Entwicklungspolitik subsumiert. 7 Zuständig ist das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), das 1961 eingerichtet und dessen Bezeichnung erst 1993 um den Zusatz "und Entwicklung" ergänzt wurde. 8 Maßgebliche Instrumente entwicklungspolitischer Zusammenarbeit sind zum einen die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) und zum anderen die Technische Zusammenarbeit (TZ), die unentgeltlich gewährt wird und "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten soll. 9 Als "ausführende Arme" des BMZ bei der Entwicklungszusammenarbeit fungieren insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die für die Durchführung der FZ zuständig ist, sowie die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), in deren Kompetenzbereich die Umsetzung der TZ-Maßnahmen liegt.
Staatliche Entwicklungspolitik ist allerdings keine unabhängige Größe, sondern war und ist stets eingebunden in die Gesamtpolitik der jeweils amtierenden Bundesregierung und durch ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Partikularinteressen (außen- wie sicherheitspolitischer, wirtschafts- wie sozialpolitischer Art) geprägt. Entwicklungspolitische Konzepte werden folglich immer wieder angepasst und neu akzentuiert. Die gegenwärtige, seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 gültige Entwicklungspolitik versteht sich vor allem als globale Strukturpolitik, die an globalen Rahmenbedingungen ansetzt und neue Schwerpunkte wie Friedenspolitik und Krisenprävention setzt. 10
Auch Städte und Gemeinden sind in der Entwicklungspolitik aktiv; ihre Aktivitäten sind aber rechtlich nicht unumstritten. So sehen weder das Grundgesetz noch die Verfassungen der Bundesländer eine ausdrückliche Ermächtigung der Gemeinden zur Aufnahme von Auslandsbeziehungen vor; diese ließe sich allenfalls aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz ableiten. 11 Danach können Gemeinden zwar Auslandsbeziehungen aufnehmen, die kommunale Auslandsarbeit muss aber einige, Akteure und die Art der Aktivitäten betreffende Grundvoraussetzungen erfüllen. 12
Faktisch spielt die Entwicklungszusammenarbeit in den Kooperationsbeziehungen deutscher Kommunen mit Städten des Auslands nur eine vergleichsweise geringe Rolle. Im Vordergrund standen und stehen Partnerschaften mit Gemeinden in westeuropäischen Staaten. 1998 belief sich die Gesamtzahl der Partnerschaften deutscher Städte, Gemeinden und Kreise mit Kommunen in Entwicklungsländern auf 183 (dies waren nur knapp drei Prozent aller 1998 unterhaltenen Städtepartnerschaften). 13
Die von kommunaler Seite ausgehende Zusammenarbeit mit Städten in Entwicklungsländern beschränkt sich allerdings nicht allein auf offizielle Partnerschaften; sie wird vielmehr ergänzt durch ein breites Spektrum von Aktivitäten unterschiedlichster (privater) Institutionen und Organisationen - von Nord-Süd-Foren bis zu Eine-Welt-Büros-, die allerdings häufig von kommunaler Seite unterstützt werden.
Staatliche Entwicklungspolitik und kommunale Entwicklungszusammenarbeit erfolgten bisher weitgehend unkoordiniert und unabgestimmt. Die anhaltende Verstädterung in den Entwicklungsländern führte - bei gleichzeitiger Verlagerung der dortigen Probleme in die Städte - zusammen mit dem dezentralisierungsbedingten Kompetenzgewinn vieler Kommunen jedoch dazu, dass Städten auch in der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes wachsende Bedeutung beigemessen wird.
Diese Entwicklung, eine nur knappe Finanzausstattung auf Seiten staatlicher Entwicklungspolitik und ein zunehmendes Interesse staatlicher Akteure an einer Bündelung, Vernetzung und Effektivierung bestehender entwicklungspolitischer Aktivitäten haben die GTZ als so genannte Vorfeldorganisation des BMZ 14 veranlasst, Mitte 2001 das Deutsche Institut für Urbanistik mit einer Untersuchung zum Thema kommunale Entwicklungszusammenarbeit zu beauftragen. In dieser ging es zum einen um eine exemplarische Bestandsaufnahme des aktuellen Standes "kommunaler Entwicklungspartnerschaften" 15 und zum andern um die Auseinandersetzung mit der Frage, ob und in welchen Aufgabenfeldern auf kommunaler Seite Interesse an einer engeren Kooperation mit den entwicklungspolitischen Akteuren des Bundes besteht.
Rahmengebend für die räumlichen und sektoralen Schwerpunktsetzungen partnerschaftlicher Aktivitäten sind zunächst die allgemeinen innen- und außenpolitischen Bedingungen und Entwicklungen in der Bundesrepublik. So standen in einer ersten, bis in die späten sechziger Jahre reichenden Phase Partnerschaften mit westlichen Nachbarstaaten im Vordergrund, die mit Zielen der Versöhnung und Völkerverständigung einhergingen. In den siebziger und achtziger Jahren zeigte sich dann im Kontext von De-Kolonialisierung und der Herausbildung unabhängiger Nationalstaaten in der südlichen Hemisphäre ein steigendes kommunales Interesse an Partnerschaften mit Städten in Entwicklungsländern. Und mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der sozialistischen Staaten Osteuropas rückten in den neunziger Jahren die Kommunen dieser (Transformations-)Staaten als potenzielle Partnerstädte ins Blickfeld des Interesses. Seit der gleichfalls in den neunziger Jahren eingeleiteten West-Öffnung gilt dies auch für Städte in der VR China. Rahmensetzend können jedoch auch spezifische kommunalpolitische Weichenstellungen sein, wie z.B. der Ausbau der Stadt Bonn zu einem Zentrum für internationale Zusammenarbeit.
Zu den maßgeblichen Auslösern für die Einrichtung von Städtepartnerschaften mit Entwicklungsländern und Transformationsstaaten zählen neben persönlichen Kontakten und Präferenzen der politischen Stadtspitzen oder der für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Akteure Anfragen ausländischer Städte, Initiativen von politischen bzw. bürgerschaftlichen Bewegungen oder einflussreichen Einzelpersonen sowie die Auflage einschlägiger Förderprogramme der Europäischen Union oder anderer Institutionen. Über entscheidungsrelevante Kriterien für die Auswahl von Partnerstädten verfügen allerdings nur wenige der untersuchten Städte.
Die von kommunaler Seite mit Entwicklungszusammenarbeit und Partnerschaftsarbeit verbundenen Ziele sind in der Regel sehr allgemeiner Natur; in der Mehrzahl der Städte wird bei der Zielformulierung allerdings nach Zielgebieten unterschieden. So haben Partnerschaften mit Städten in Transformationsstaaten "eine Öffnung nach Osten" und "eine Versöhnung mit den östlichen Nachbarn" zum Ziel; bei Partnerschaften mit Städten in der Volksrepublik China stehen Ziele wirtschaftlicher Art sowie ein multilateraler Erfahrungsaustausch im Vordergrund, und die Ziele, die mit Städtepartnerschaften in Entwicklungsländern verknüpft werden, reichen von der "Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen städtischer Bewohner" über die "Bereitstellung humanitärer Hilfe" bis zur "Hilfe beim Aufbau demokratischer Strukturen".
Die Aktivitäten der praktizierten Partnerschaften finden in den unterschiedlichsten kommunalen Aufgabenfeldern statt. Diese reichen von der Wirtschaft bis zur Kultur, von sozialen Fragen bis zu Umweltangelegenheiten. Den größten Verbreitungsgrad haben Aktivitäten in den Bereichen Kultur (hier besteht kein Unterschied zu traditionellen Städtepartnerschaften) sowie Soziales und Gesundheit. In mehr als 80 Prozent der erfassten 62 Partnerschaften kommt es zu Aktivitäten in diesen beiden Aufgabenfeldern. Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Wirtschaftsförderung oder Verwaltungshilfe weisen etwa zwei Drittel aller Partnerschaften auf. Schlusslicht ist der Umweltbereich; dieser spielt nur in etwa zwei Fünftel aller Fälle eine Rolle.
Für die Aktivitäten im Kulturbereich, oft auch im Wirtschaftssektor, trifft der Partnerschaftsbegriff noch am ehesten zu. Deutsche und ausländische Städte treten hier in der Regel als gleichberechtigte Akteure auf; der oft zitierte Austausch findet tatsächlich statt. In anderen Aufgabenfeldern geht es hingegen nur selten um einen Austausch zwischen den Partnern, sondern meist um einseitige Fördermaßnahmen der deutschen Seite (siehe die Tabelle).
Die Formen, die Partnerschaftsaktivitäten im Einzelnen annehmen, sind ungeachtet der unterschiedlichen Aufgabenfelder meist die gleichen: Es geht um materielle und/oder finanzielle Unterstützungsleistungen, um den Erfahrungsaustausch, der von der einseitigen Beratung bis zu gegenseitigen Besuchen von Repräsentanten der Partnerstädte reichen kann, um konkrete Kooperationsvorhaben zwischen öffentlichen und/oder privaten Akteuren der Partnerstädte sowie um Maßnahmen zur Schulung bzw. Aus- und Weiterbildung von Vertretern ausländischer Partnerstädte.
Das Spektrum der in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit und Partnerschaftsarbeit tätigen Akteure ist breit. Es umfasst öffentliche und private sowie kommunal oder außerkommunal verortete Organisationen und Institutionen. Das Engagement dieser Akteure hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab: dem spezifischen Aufgabenbereich, den konkreten Aktivitäten und nicht zuletzt der staatlichen Zugehörigkeit einer Partnerstadt.
Die Zuständigkeit für Entwicklungspartnerschaften sowie Partnerschaften mit Städten in Transformationsstaaten und der Volksrepublik China liegt in den untersuchten Kommunen vielfach bei Dienststellen, die in unmittelbarer Nähe der Stadtspitze angesiedelt sind. Für Koordination und/oder Durchführung spezifischer fachlicher Aktivitäten sind in der Regel die jeweiligen Fachressorts der Städte und Stadtstaaten verantwortlich. Neben den Dienststellen der Verwaltung spielen in der kommunalen EZ auch eine Vielzahl verwaltungsexterner, häufig privater Organisationen und Institutionen eine maßgebliche Rolle. Zu diesen zählen Organisationen wie terre des hommes, Misereor oder das Deutsche Rote Kreuz; Freundschafts- und Fördervereine; Dritte- bzw. Eine-Welt-Initiativen; Netzwerke wie das Nord-Süd-Forum; Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung; Kammern und Verbände der gewerblichen Wirtschaft, einzelne Unternehmen mit vielfältigen Aktivitäten sowie nicht zuletzt öffentlich-rechtliche Organisationen auf Bundesebene, unter denen die Carl Duisburg Gesellschaft (CDG) und die GTZ als Vorfeldorganisationen des BMZ eine besondere Rolle einnehmen.
Wer die Kooperationspartner in den ausländischen Partnerstädten sind und in welchem Ressort sie angesiedelt sind, hängt in starkem Maße von den jeweiligen Verwaltungsstrukturen ab. Ungeachtet dieser Besonderheiten liegen die Zuständigkeiten für Partnerschaftsarbeit in der Regel bei der jeweiligen Stadtspitze oder - wie in der Bundesrepublik - bei Dienststellen in ihrer unmittelbaren Nähe.
Als weitere Akteure in der Partnerschaftsarbeit fungieren auch in ausländischen Städten die jeweils zuständigen Fachressorts sowie eine Reihe verwaltungsexterner Akteure, deren Zusammensetzung allerdings deutlich vom jeweiligen Zielgebiet abhängig ist. So spielen bei Partnerschaften mit Großstädten in der Volksrepublik China oder in Transformationsstaaten Akteure der Privatwirtschaft oder deren Verbände eine wichtige Rolle; in Städten der Entwicklungsländer sind hingegen häufig ehrenamtlich agierende Vereine und Initiativen in der Partnerschaftsarbeit tätig.
Die Partnerschaften zwischen deutschen und ausländischen Städten basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Welche Form der rechtlichen Absicherung im Einzelnen gewählt wird, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: der spezifischen Partnerschaftspolitik des deutschen Partners und dem Zielgebiet (Entwicklungsland, Transformationsstaat, Volksrepublik China), dem die ausländische Partnerstadt zuzuordnen ist.
Im Wesentlichen lassen sich folgende Formen derrechtlichen Absicherung unterscheiden: Partnerschaftsverträge, auf denen vor allem traditionelle Partnerschaften bestehen; Partnerschaftsurkunden, die von manchen Städten parallel mit Partnerschaftsverträgen abgeschlossen werden; Kooperationsvereinbarungen, die als Vorstufe von Partnerschaftsverträgen fungieren; Erklärungen, die insbesondere von der Hansestadt Hamburg unterhalten werden, sowie Projektverträge oder auch Ratsbeschlüsse. In einigen Städten kommen auch mehrere dieser Rechtsformen zum Einsatz (so z.B. in Bonn, München oder Stuttgart).
Die finanzielle Ausstattung der federführenden Dienststellen für Partnerschaftsaktivitäten weist deutliche Unterschiede auf. Diese resultieren aus der spezifischen Mittelallokation (zentral oder dezentral), dem Status einer Stadt (Stadtstaat oder Kommune) und der jeweiligen Situation des Gesamthaushalts. In Städten bzw. Stadtstaaten, in denen die Mittel für Partnerschaftsaktivitäten zentral verwaltet werden, ist die Ausstattung der zuständigen Dienststelle in der Regel hoch. In Städten mit dezentraler Mittelallokation - und dies ist die Mehrzahl der untersuchten Städte - stehen für Partnerschaftsaktivitäten hingegen meist Mittel einzelner Fachbehörden zur Verfügung, die häufig weit über denen der federführenden Dienststelle liegen. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen neben den Leistungen der öffentlichen Hand auch Zuwendungen von privater Seite wie ehrenamtliche Tätigkeiten, Spenden Privater, Bereitstellung von Sachmitteln sowie Sponsoring von Seiten privater Unternehmen und Banken.
Die Aktivitäten von Städten und Gemeinden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind zwar rechtlich nicht unumstritten, sie sind aber inzwischen - dies lässt sich bilanzierend feststellen - in vielen Städten zu einem festen Bestandteil kommunaler Politik geworden. Aus der Sicht kommunaler Akteure weisen sie unbestreitbare Vorteile auf: Sie sind meist kleinteilig konzipiert und damit den konkreten Bedingungen vor Ort angemessen, spontan und bedarfsorientiert realisierbar; ferner unabhängiger von den spezifischen Konstellationen nationaler und internationaler Interessen als staatliche Entwicklungspolitik und durch eine Verzahnung von Innen- und Außenorientierung gekennzeichnet; zudem erfolgen sie zwischen Akteuren der gleichen, d.h. der kommunalen Ebene.
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die Einführung der Budgetierung sowie allgemein zunehmende finanzielle und personelle Engpässe in deutschen Städten und Gemeinden haben in jüngerer Zeit jedoch zu einem spürbaren Rückgang bei den kommunalen Mitteln für die Finanzierung partnerschaftlicher Aktivitäten geführt. Gleichzeitig haben die zunehmende Verstädterung in Entwicklungsländern und die Dezentralisierungspolitiken der zentralstaatlichen Ebene dieser Länder den Beratungsbedarf von Städten und Gemeinden vergrößert und das Interesse an den Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung verstärkt. Folge dieser Entwicklung sind zunehmende Bemühungen, Mittel anderer Fördermittelgeber einzuwerben. Hierfür kommen insbesondere die Länder, Bundesministerien wie das BMZ oder deren Vorfeldorganisationen CDG und GTZ, aber auch die Europäische Union in Betracht.
Die spezifischen Vorteile ihrer Aktivitäten wollen kommunale Akteure bei einer Inanspruchnahme externer Unterstützung jedoch auch weiterhin gewahrt wissen. Um die bisherige Selbständigkeit und Unabhängigkeit deutscher Kommunen bei Partnerschaftsaktivitäten durch die Kooperation mit externen/staatlichen Mittelgebern nicht zu gefährden, sollen sich externe Unterstützungsleistungen daher auf folgende Bereiche konzentrieren:
Der Deutsche Städtetag (DST) hat sich mit dem Thema der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit bislang vor allem im Rahmen der allgemeinen Servicefunktionen für seine Mitgliedsstädte befasst. Anknüpfungspunkt dafür war und ist die Städtepartnerschaftsbewegung. Hierunter fielen schon sehr früh auch Kontakte zu Kommunen in Entwicklungsländern. Mit der stärkeren Internationalisierung aller Lebensbereiche - und damit auch des kommunalen Handelns - geht eine Intensivierung kommunaler Nord-Süd-Kontakte einher, die zunehmend auch außerhalb formalisierter Partnerschaften geknüpft werden: etwa in Form von Netzwerkkooperationen. Damit ist zugleich das Thema für den DST wichtiger geworden. Im Mittelpunkt der verbandlichen Aktivitäten standen und stehen die Informationsvermittlung und die Gewährleistung des Erfahrungsaustausches der Mitglieder untereinander. Durch Rundschreiben bzw. Veröffentlichungen in den Verbandsorganen und in jüngster Zeit auf der Extranet-Seite des DST werden die Mitglieder auf neuere Entwicklungen hingewiesen und über diese informiert. Eigene Veranstaltungen und die Beteiligung an Veranstaltungen Dritter sollen interessierten Kommunen die Möglichkeit geben, voneinander zu lernen und Kontakte untereinander zu knüpfen. Die Grundidee dieser Aktivitäten besteht darin, die Kommunen in ihrem bestehenden kommunalen Nord-Süd-Engagement zu unterstützen bzw. interessierten Kommunen Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, sich hier stärker zu engagieren. Mit der Einrichtung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt im Jahre 2001 haben die kommunalen Spitzenverbände einen wichtigen Partner bekommen, der sie in ihrer Servicefunktion unterstützt und diese gleichzeitig wesentlich erweitert und intensiviert hat. Da die kommunalen Spitzenverbände über die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) in den Gremien der Servicestelle beteiligt sind, ist hier eine kooperative Verzahnung zum Nutzen der deutschen Kommunen entstanden.
Durch die Mitgliedschaft des DST im Internationalen Gemeindeverband (International Union of Local Authorities /IULA) bzw. nach der vor wenigen Wochen vollzogenen Fusion der IULA und weiterer internationaler Kommunalverbände zum neuen Weltverband World Organisation of United Cities and Local Governments ist der Deutsche Städtetag in die internationale Kooperation auf verbandlicher Ebene eingebunden. Sowohl die IULA als auch die anderen Partner des neuen kommunalen Weltverbandes haben ihr entwicklungspolitisches Profil in den letzten Jahren vor allem im Sinne einer kommunalen Lobby gegenüber internationalen Einrichtungen wie etwa der Weltbank und den Vereinten Nationen geschärft.
Folge dieser Entwicklung waren z.B. die offizielle Anerkennung der Kommunen als Teilnehmer an der HABITAT II-Konferenz der Vereinten Nationen im Jahre 1996 in Istanbul oder an der Rio + 10-Konferenz in Johannesburg im Jahre 2002 und die Einrichtung eines Beratenden Ausschusses der Kommunen im Jahre 2000 bei den Vereinten Nationen. Durch eine Reihe von Aktivitäten im Zusammenhang mit UN-Konferenzen wurde unablässig darauf hingewirkt, dass kommunale Interessen in den entwicklungspolitischen Aktivitäten der Vereinten Nationen zum Tragen kommen und der Gedanke der kommunalen Selbstverwaltung zu einem wesentlichen Element einer nachhaltigen Entwicklungshilfepolitik wird. In diesem Zusammenhang ist auf das Projekt einer UN-Charta der kommunalen Selbstverwaltung hinzuweisen, das mit wesentlicher deutscher kommunaler Beteiligung auf den Weg gebracht worden ist. Ziel dieser Aktion ist es - aufbauend auf den guten Erfahrungen mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Europarates für den Demokratisierungs- und Aufbauprozess in Mittel- und Osteuropa -, mit einem ähnlichen Dokument im UN-Kontext gegebenenfalls einen ähnlichen Anstoß für die Entwicklung des Südens geben zu können. Noch liegt die Verabschiedung einer solchen Charta in weiter Ferne. Es ist aber schon als Erfolg zu werten, dass die Diskussion überhaupt in die Vereinten Nationen hineingetragen worden ist und dort auch immer noch auf der Tagesordnung steht.
Ein weiteres Element des Engagements des DST in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit ist die Unterstützung entsprechender entwicklungspolitischer Aktivitäten von Organisationen. Zahlreiche deutsche Einrichtungen wie die GTZ, die politischen Stiftungen oder früher die Deutsche Stiftung für Entwicklung (DSE) nutzen die Kontakte und das Fachwissen des DST für ihre eigenen Projekte. Mit Hilfe des Verbandes werden beispielsweise kommunale Kurzzeitexperten gesucht und in Projekte vermittelt. Der DST hilft außerdem bei der Vermittlung von Besuchen zu kommunalen Fachthemen in deutschen Städten. Regelmäßig kommen Besuchergruppen auch in die Hauptgeschäftsstelle, um sich dort über die Struktur der kommunalen Selbstverwaltung, aktuelle Probleme der Kommunen, fachspezifische Themen oder die Arbeitsweise eines Kommunalverbandes zu informieren.
Eine völlig neue Qualität des entwicklungspolitischen Engagements beschreitet der DST seit eineinhalb Jahren. Am 1. August 2002 trat ein Kooperationsvertrag zwischen dem DST und der GTZ in Kraft, auf dessen Basis der Verband seinentwicklungspolitisches Profil ausbauen will. Kernpunkt der Kooperation ist die Hilfestellung des DST bei der Entwicklung eines Instrumentariums für die Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau von Kommunalverbänden in den Entwicklungsländern. Starke kommunale Spitzenverbände, die in der Lage sind, ihren Mitgliedern Dienstleistungen anzubieten, den Erfahrungsaustausch untereinander zu organisieren und die Interessen der Kommunen im nationalen Gesetzgebungsprozess wirksam zu vertreten, sind ein wichtiges Element einer dezentralen, bürgernahen Selbstverwaltungsstruktur. In vielen europäischen Nachbarländern ist ein derartiges Engagement der kommunalen Spitzenverbände ein vertrautes Element der nationalen entwicklungspolitischen Aktivitäten. In Deutschland ist dies aufgrund anderer Gegebenheiten nicht der Fall. Der DST, an den in der Vergangenheit immer wieder Kommunalverbände von Entwicklungsländern mit der Bitte um Kooperation herangetreten sind, konnte entsprechende Wünsche in der Regel nicht in dem Umfang bedienen, wie sich die Partner das vorstellten und wie sie es wohl auch aus Kooperationen mit britischen oder skandinavischen Partnern gewohnt waren. Fehlende materielle und personelle Ressourcen und fehlendes entwicklungspolitisches Know-how setzten der Umsetzung des grundsätzlich vorhandenen guten Willens zur Unterstützung enge Grenzen. In der Regel konnte der DST nur die Unterstützung einer schon bestehenden Kooperation anbieten, nicht aber selbst eine solche eingehen. Die Kooperation, die die Entsendung eines Mitarbeiters der GTZ zum DST einschließt, vereint nunmehr die verbandspolitische Erfahrung mit dem entwicklungspolitischen Know-how und bietet damit einen Ansatzpunkt für die Entwicklung von Instrumentarien der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auf verbandlicher Ebene.
1 'Werner Heinz
und Nicole Langel sind die Autoren des Kapitels
`Entwicklungspartnerschaften als Teil der
Entwicklungszusammenarbeit`, das auf einer von ihnen im Auftrag der
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) erstellten
Studie (Kommunale Entwicklungspartnerschaften, Difu-Materialien,
3/2002) basiert. Walter Leitermann ist Autor des Kapitels `Die
Rolle des Deutschen Städtetages in der kommunalen
Entwicklungszusammenarbeit`.'
2 'Vgl. hierzu insbesondere Uwe
Andersen, Grundlegende Probleme der Entwicklungsländer, in:
Information zur politischen Bildung, (1996) 252, S. 6.'
3 'Vgl. ebd., S. 8ff.'
4 'Alle Daten aus: Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Hrsg.),
Eine Zukunft für Städte schaffen. Entwicklungspolitik im
urbanen Jahrhundert, BMZ Spezial 015, Berlin 2000, S. 1.'
5 'Vgl. hierzu Akin L. Mabogunje,
Decentralization as a strategy to strengthen democracy and
sustainable development in African local governments, Manuskript,
Ibadan 2000, S. 2. Mabogunje weist in seinem Beitrag darauf hin,
dass Dezentralisierung in vielen Fällen nichts anderes ist als
eine Dekonzentration staatlicher Zuständigkeiten, da Kontroll-
und Steuerungskompetenzen in der Hand des Staates bzw. der
herrschenden Regierungspartei verbleiben.'
6 'Vgl. Matthias von
Schwanenflügel, Entwicklungszusammenarbeit als Aufgabe der
Gemeinden und Kreise, Berlin 1993, S. 35.'
7 'Vgl. Winfried Krause, Kommunale
Entwicklungshilfe, in: Paul von Kodolitsch (Hrsg.), Kommunale
`Außenpolitik`, Zur Auslandsarbeit der Gemeinden und zu
innerdeutschen Städtepartnerschaften, Difu-Materialien 2/89,
S. 54.'
8 'Vgl. Andreas Langmann,
Entwicklungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in:
Informationen zur politischen Bildung, (1996) 252, S. 45.'
9 'Vgl. ebd., S. 12.'
10 'BMZ (Hrsg.), Jahresbericht 1998, S
1.'
11 'Vgl. Paul von Kodolitsch,
Einleitung, in: ders. (Anm. 7) , S. 8.'
12 'Vgl. Die Niederschrift über
die Sitzung des Arbeitskreises III `Kommunale Angelegenheiten` der
Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer am
3./4. Oktober 1985 in Reinbek, Top 7: Auslandsarbeit der Kommunen,
in: P. v. Kodolitsch (Anm. 7), S. 153.'
13 'Vgl. Rat der Gemeinden und Regionen
Europas/Deutsche Sektion (Hrsg.), Die Partnerschaften der
Städte, Gemeinden und Kreise, Köln 1998, S. 9ff.'
14 'Vgl. BMZ (Anm.10), S.7.'
15 'Darunter werden
Kooperationsbeziehungen zwischen deutschen Städten und
Kommunen in Entwicklungsländern, Transformationsstaaten und
der Volksrepublik China verstanden.'