Recht. Nach der CDU/CSU ( 15/2333) fordert nun auch der Bundesrat die "unerlässliche" Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten ( 15/2771). Dies hätten Prozesserfahrungen gegen islamistische Terroristen bestätigt. Die Regierung erklärt, sie sei Vorschlägen zur verbesserten Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus gegenüber "aufgeschlossen", jedoch unverändert der Auffassung, dass eine oder mehrere spezifische Kronzeugenregelungen der vorgeschlagenen Art kaum geeignet seien, das angestrebte Ziel zu erreichen. Das frühere Kronzeugengesetz sei Ende 1999 nicht mehr verlängert worden und der "knapp gefasste und pauschale Hinweis" auf "jüngste Erfahrungen" sei kaum geeignet, diese Entscheidung zu revidieren. bob