Gesundheit und Soziale Sicherheit. Das im Juli 2002 beschlossene Stammzellgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Dies schreibt die Regierung in einem Bericht ( 15/3639) über die gesetzlichen Regelungen, mit denen im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen der Embryonenschutz sichergestellt werden sollte. So hätten sich die Regelungen über die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken, das Genehmigungsverfahren und die unabhängige Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung eingespielt. Es sei richtig gewesen, die Kommission mit der Aufgabe zu betrauen, einen wichtigen Teil der Genehmigungsvoraussetzungen im Verfahren zu prüfen und zu bewerten. rab