Menschenrechte. Die Bundesregierung muss nach Ansicht des Parlaments gegenüber Staaten, in denen Wahrheits- und Versöhnungskommissionen arbeiten, klarstellen, dass die jeweiligen Regierungen eine zentrale Verantwortung für die Aufarbeitung der Vergangenheit und die Wiederherstellung von Rechtssicherheit tragen. Einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und den Bündnisgrünen ( 16/932) nahm der Bundestag mit überwältigender Mehrheit am 16. März an. Die Arbeit von Wahrheitskommissionen dürfe eine strafrechtliche Verfolgung der Täter nicht ersetzen, wenn es sich dabei um schwere Menschenrechtsverletzungen handelt. Alle ernsthaften Bemühungen in den Staaten, die sich ihrer belastenden Vergangenheit stellen, sollten gewürdigt werden. Die Wahrheits- und Versöhnungskommissionen gäben den Opfern eine Stimme, machten Verbrechen und die Täter öffentlich bekannt und hülfen, die Entschädigung der Opfer vorzubereiten. Insofern seien die Kommissionen eine "sinnvolle Ergänzung" zur strafrechtlichen Aufarbeitung durch die Justiz.