Recht. Die im Rahmen der Föderalismusreform geplante Übertragung des Heimrechts in die Zuständigkeit der Länder wird von der Mehrzahl der Verbände vehement abgelehnt. Die meisten Sachverständigen plädierten anlässlich einer Anhörung am 2. Juni dafür, die Bundeskompetenz in diesem Bereich zu erhalten.
Dies sei notwendig, um einen Basisstandard in allen Heimen bundesweit zu bewahren und eine rechtliche Zersplitterung zu vermeiden, so der Tenor in den Beiträgen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Bei einem Übergang des Heimrechts in Landeszuständigkeit stehe zu befürchten, "dass ein unangemessener Sozialleistungswettbewerb um niedrige Mindeststandards zu Lasten älterer und behinderter und hilfebedürftiger Menschen" entsteht, schreibt das Diakonische Werk.
Der Sozialverband Deutschlands ergänzte, eine Übertragung der Zuständigkeit werde dazu führen, dass in 16 Bundesländern unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten. Dies sei für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen undurchschaubar.
Eine abweichende Position zur Verlagerung des Heimrechts in die Verantwortung der Länder vertrat in der Anhörung der Vorsitzende der Rummelsburger Anstalten der Inneren Mission, Karl Heinz Bierlein. Auf Länderebene ließen sich "bürokratische Verwerfungen möglicherweise schneller beheben", sagte er. Zudem hoffe er, dass die Diskussionen um neue Unterbringungsmöglichkeiten, etwa das betreute Wohnen, beendet werden könne. Das derzeitige Heimgesetz legt unter anderem bauliche und personelle Mindeststandards für die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe fest.
Ferner ging es in der Anhörung um die Neufassung von Grundgesetzartikel 84. Danach soll es den Ländern möglich sein, zu Bundesgesetzen, die sie in eigener Angelegenheit ausführen, vom Bundesrecht abweichende Verfahrensregelungen zu treffen. Das Diakonische Werk befürchtet, dass dadurch der Zugang für Menschen mit Behinderung zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, etwa dem persönlichen Budget, erschwert werden könnte. Der Düsseldorfer Verwaltungswirt Harry Fuchs warnte, mit einem Abweichungsrecht der Länder bestehe etwa die Gefahr, dass die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungssystemen abgeschafft wird. Begrüßt wurde von den Experten einhellig, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kinder- und Jugendrechts behalten soll. Allerdings sahen sie auch auf diesem Feld die Änderung von Artikel 84 mit Sorge. Er würde "einen nicht zu verantwortenden Rückschritt" bedeuten, bilanzierte Thomas Meysen vom Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht. So drohe eine Unterordnung der Kinder- und Jugendhilfe unter die Strafverfolgung.