Verkehr und Bau. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, die Chancengleichheit für mittelständische Unternehmen im Zusammenhang mit der Nachfolgeverordnung der EU-Kommission über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Rats-Dok. Nr. 11508/05) zu wahren. Dies betont sie in einem Antrag ( 16/1652), den der Bundestag am 1. Juni zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen hat.
Darin heißt es, der Entwurf der Verordnung schaffe keinen angemessenen Rechtsrahmen für mehr Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er würde zu einer Verstaatlichung und Bürokratisierung des ÖPNV führen. Die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Ausnahmebereiche mit der Möglichkeit, Aufträge direkt an so genannte interne Betreiber zu vergeben, führen nach Meinung der Abgeordneten dazu, dass etwa 80 Prozent des Marktes für ÖPNV-Leistungen dem Wettbewerb entzogen werden. Damit müssten sich fast nur private Unternehmen den Vergabeverfahren stellen, während kommunale Eigenbetriebe geschützt wären. Auch Übergangsregelungen, die es direkt beauftragten internen Betreibern ermöglichen sollen, Bewerbungen in anderen Vergabeverfahren abzugeben, privilegierten einseitig kommunale Eigenbetriebe, so die Liberalen. Private Unternehmen, die schon heute im Wettbewerb stehen, würden diskriminiert.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Verordnungsentwurf im EU-Ministerrat abzulehnen und sich für eine Novellierung einzusetzen. Die Verordnung müsse sich auf gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen beschränken, eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen sollten von ihr nicht berührt werden.
Die Abgeordneten wollen die Möglichkeit einer direkten Auftragsvergabe an kommunale Unternehmen verhindern. Sollte dies nicht erreichbar sein, plädieren sie für Schutzregelungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe geringfügiger Leistungen ohne ein Wettbewerbsverfahren. Art und Umfang der gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen müss-ten von den Kommunen festgelegt werden.