Finanzen. Der Bundestag ist unzufrieden mit dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Der Vorschlag entspreche in wesentlichen Regelungsbereichen nicht den Vorstellungen des Deutschen Bundestages, heißt es in einem Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/1646), den der Bundestag am 1. Juni angenommen hat.
Zwar sei zu begrüßen, dass die Kommission darauf verzichtet habe, technische Regelungen zu europäischen Standards und Formaten zu schaffen. Damit akzeptiere sie, dass diese Arbeit auch weiterhin von den Zahlungsdienstleistern selbst erledigt werden müsse. Darüber hinaus müsse der Regelungsumfang aber enger gefasst werden. Unnötige Details bei den Vorgaben für das Erbringen und Nutzen von Zahlungsdiensten könnten gestrichen werden. Vielfach gingen diese über das zwingend Notwendige hinaus und träfen auch Regelungen für Standardüberweisungen.
Noch nicht vollständig geklärt sei darüber hinaus, ob es überhaupt eine EU-Kompetenz zur Regelung rein innerstaatlicher Zahlungsvorgänge gibt. Die EU sollte nicht vorgeben, ob diese nationalen Zahlungs- systeme mittelfristig in dem grenzüberschreitenden Zahlungssystem aufgehen sollten. Der neue Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungsverkehr sollte nach Meinung der Abgeordneten nicht zu mehr Kosten für die Kunden führen. Der Bundestag kritisiert zudem, dass der Vorschlag die neu zu schaffende Institutsgruppe der Zahlungsdienstleister gegenüber den im Zahlungsverkehr seit langem tätigen Kreditinstituten privilegiere. Diese Privilegien im Hinblick auf Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken ließen sich kaum rechtfertigen, heißt es. Erforderlich sei eine präzisere Abgrenzung der Tätigkeit von Zahlungsdienstleistern zu den Aktivitäten der Kreditinstitute. Eine vereinfachte Aufsicht für Unternehmen, die Finanztransfers vornehmen, Kreditkarten ausgeben und das Lastschriftverfahren anbieten, sollte es im Interesse der Stabilität von Zahlungssystemen nicht geben.
Der Bundestag forderte die Regierung auf, diese Überlegungen bei den Verhandlungen im Europäischen Rat aufzugreifen. Rechtsetzungen der EU in Zahlungsverkehr müssten sich vor allem darauf beschränken, einen diskriminierungsfreien grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu gewährleisten. Innerstaatliche Zahlungsvorgänge sollten nicht beeinträchtigt werden. Der Wettbewerb zwischen Anbietern von Zahlungsdienstleistungen müsse dem Prinzip "Gleiche Risiken, gleiche Vorschriften" folgen. Ein Gefälle bei der Aufsicht zwischen Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern dürfe nicht entstehen. Die Regulierung sollte sich darauf konzentrieren, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu harmonisieren.