Finanzen. Gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 1. Juni den Gesetzentwurf der Koalition für ein Investitionszulagengesetz 2007 ( 16/1409) in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung ( 16/1539) angenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass Investitionen in Ostdeutschland von 2007 bis Ende 2009 mit der Investitionszulage gefördert werden können.
Die Investitionszulage gibt es für Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes. Die Investitionszulage beträgt 12,5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten und erhöht sich auf 15 Prozent, wenn die Investition in bestimmten Randgebieten Ostdeutschlands getätigt wird. Bei kleinen und mittleren Unternehmen erhöht sie sich für bewegliche Wirtschaftsgüter auf 25 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten, in den Randgebieten auf 27,5 Prozent. Sie sinkt auf 15 Prozent, wenn es um Investitionen in Betriebsstätten in den Fördergebieten innerhalb Berlins geht. Laut Regierung sind Investitionsvorhaben in ganz Berlin ohne Einschränkung förderfähig, wenn damit nach der Verkündung des Gesetzes, aber vor 2007 begonnen wurde und die Erstinvestition erst nach 2006 abgeschlossen wird.
Die Bündnisgrünen begründeten ihre Ablehnung damit, dass diese Art der Förderung zu geringe Steuerungsmöglichkeiten biete und Mitnahmeeffekte erzeuge. Ähnlich äußerte sich die Linksfraktion, die darauf hinwies, dass es auch sonst überall Mitnahmeeffekte gebe. Einen entsprechenden Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen ( 16/1662) hat der Bundestag am 1. Juni abgelehnt.