In dem Antrag ( 16/85) weisen die Bündnisgrünen darauf hin, das PKGr habe festgestellt, dass der BND "mit seiner Vorgehensweise teilweise" seine Befugnisse, "Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen zu treffen, überschritten hat". Bündnis 90/Die Grünen hatten die Bundesregierung zudem dazu aufgefordert darzulegen, welche Konsequenzen sie aus den Vorgängen zieht, "um künftige Wiederholungen verlässlich auszuschließen". Mit seinem Votum folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/1656).
In einem weiteren Antrag ( 16/843) fordern Bündnis 90/Die Grünen eine "unverzügliche Novellierung" des Kontrollgremiumgesetzes (PKGrG), die dem PKGr bessere Arbeitsmöglichkeiten und eine "qualifiziertere und vollständige" Unterrichtung durch die Bundesregierung garantieren soll. Auch die FDP spricht sich für Reformen des PKGrG aus: In einem Gesetzentwurf ( 16/1163) fordern die Liberalen bessere Arbeitsbedingungen für das Gremium und eine stärkere "Akzentuierung der Berichtspflicht der Bundesregierung". Dabei müsse darauf geachtet werden, dass die "Effektivität der Nachrichtendienste und deren internationale Kooperationsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden". Beide Vorlagen hat der Bundestag am 1. Juni in den zuständigen Fachausschuss überwiesen.
Der Plenarsitzung war eine Debatte im Innenausschuss am 31. Mai vorausgegangen. Heftige Diskussionen hatte ein Antrag der Bündnisgrünen ausgelöst: Die Fraktion hatte darin gefordert, der Ausschuss solle sich formal an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wenden und um die Herausgabe der Originalversion des so genannten Schäfer-Berichts ersuchen. Es sei nicht akzeptabel, dass den Parlamentariern zur Beratung "nur das vorliegt, was die Öffentlichkeit auch bekommt". Es sei klar, dass in der Version, die veröffentlicht wurde, aus Datenschutzgründen bestimmte Hinweise und Namen anonymisiert worden seien - dass aber auch die Abgeordneten den Originalbericht nicht bekämen, sei "unverständlich".
Unterstützt wurde der Antrag der Bündnisgrünen von den beiden anderen Oppositionsfraktionen. Die Linksfraktion betonte, es sei "kein Zustand", dass die Ausschussmitglieder nicht mehr erführen als die Öffentlichkeit: "Es ist im Grunde genommen eine Farce, wie hier gehandelt wird." Die Liberalen stimmten dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zwar zu, äußerten aber Zweifel daran, dass der Innenausschuss die Herausgabe des Berichts fordern könne. Er sei allein im Auftrag des PKGr erstellt worden.
Darauf verwiesen auch die Koalitionsfraktionen in ihrer entschiedenen Ablehnung des Antrags: Der Innenausschuss sei in dieser Frage nicht "dispositionsbefugt". Das PKGr habe die Bitte nach Aushändigung des Berichts bereits abgelehnt. Zudem sei nach geltender Beschlusslage des Bundestags die Arbeit des PKGr "grundsätzlich geheim". Es könne nicht sein, dass "jedes Durchstechen geheimer Informationen dazu führt, dass wir den Gesamtkomplex öffentlich diskutieren müssen", so die Unionsfraktion. Die Bündnisgrünen erklärten diese Argumentation für "nicht nachvollziehbar" und warfen der Koalition vor, massiv in die Arbeitsfähigkeit des Parlaments einzugreifen. Sie bezweifelten, dass die Regierungsparteien ihren Kontrollrechten und -pflichten "in vollem Umfang gerecht" würden.
Nach der Abstimmung über den Antrag der Bündnisgrünen bat die Bundesregierung darum, die weitere Sitzung als geheim einzustufen. Diesem Antrag stimmten Union und SPD gegen die Stimmen von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu.