Inneres. Für den Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksys-tems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) ist künftig eine Bundesanstalt zuständig. Der Bundestag hat am 1. Juni mit den Stimmen der Koalition und der Bündnisgrünen einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1364) zugestimmt. Ein Entschließungsantrag der FDP ( 16/1703), in dem die Fraktion gefordert hatte, Alternativen zur Gründung einer Bundesanstalt vorzulegen, wurde abgelehnt.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) soll als Auftraggeberin bei allen Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS fungieren und außerdem Sachwalterin des Zweckvermögens sein, das im Zuge des Netzaufbaus angeschafft wird. Der Digitalfunk BOS soll das gegenwärtige Funksystem ablösen, das auf veralteter analoger Funktechnik beruht und wichtige operativ-taktische Anforderungen - zum Beispiel Abhörsicherheit, Übertragung von Daten zusätzlich zur Sprachübertragung, bundesweite Kommunikation oder einsatzbezogene dynamische Gruppenbildung - nicht erfüllt. Spätestens 2010 soll der Digitalfunk BOS den Analogfunk ablösen.
Mit seinem Votum folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/1683). Während die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf als den "richtigen Weg" lobten, stimmten die Bündnisgrünen zwar zu, kritisierten aber, dass den Abgeordneten im Verwaltungsverfahren keine Einsicht in die geschlossenen Verträge gewährt worden sei. Die Liberalen bezweifelten, dass eine eigenständige Bundesanstalt für den Digitalfunk nötig ist. Sie lehnten den Entwurf wie die Linksfraktion ab, die darin die Gefahr weit reichender Grundrechtseingriffe sah.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungname ( 16/1610) die Bundesregierung aufgefordert, die finanziellen Auswirkungen und die Folgekosten einer Bundesanstalt für den Digitalfunk transparent und im Einzelnen nachvollziehbar darzulegen. Er kritisierte, die Verwendung der vorgesehenen Haushaltsausgaben des Bundes in Höhe von 3 Millionen Euro und die zugrunde gelegte Kalkulation seien unklar. Die Länderkammer bemängelte außerdem, dass die Regierung die mit dem Gesetzentwurf verbundenen finanziellen Auswirkungen zulasten der Länder nicht ausführlich genug dargestellt habe. Die Bundesregierung stimmte lediglich einem von vier Änderungswünschen des Bundesrats zu: Im Gesetzentwurf ist nunmehr festgeschrieben, dass die Bundesanstalt keine Kredite aufnehmen darf.