Das vom Deutschen Bundestag bereits am 19. Mai 2006 beschlossene Gesetz soll durch Erzielung von Mehreinnahmen als auch durch Einsparungen auf allen Staatsebenen zur umfassenden Sanierung der Staatsfinanzen dienen. Das Gesetz enthält neben der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes und des Regelsatzes der Versicherungssteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent noch weitere Maßnahmen.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll um zwei Prozent auf 4,5 Prozent gesenkt werden. Ebenso erfolgt eine Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher werden herabgesetzt, während der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte von 25 auf 30 Prozent angehoben wird. Beamten und Versorgungsempfängern wird das Weihnachtsgeld für die Jahre 2006 bis 2010 hal-biert. Ebenfalls vorgesehen ist die Verminderung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung im Jahr 2006 um 170 Millionen Euro und ab 2007 um 340 Millionen Euro. Neben der Kürzung der Regionalisierungsmittel für die Länder, ist auch die Erhöhung der Vorsteuerpauschale für forstwirtschaftliche Umsätze von fünf auf 5,5 Prozent sowie für alle anderen Umsätze von neun auf 10,7 Prozent vorgesehen.
Ministerpräsident Kurt Beck (Rheinland Pfalz, SPD) forderte, das Haushaltsbegleitgesetz im Ganzen zu betrachten. Es gehe schließlich darum, Bund und Ländern wieder Handlungsspielräume zu verschaffen, die derzeit angesichts der maroden Haushalte kaum vorhanden seien. Die Mehrwertsteuererhöhung sei dabei ein unverzichtbarer Bestandteil. An ihr führe kein Weg vorbei, auch wenn dies niemand gerne tue. "Mir persönlich fällt dieser Schritt sehr schwer", sagte Beck. Da er aber notwendig und richtig sei, müsse man dem Druck der Öffentlichkeit standhalten und nicht die Verantwortung auf die Bundesregierung abwälzen. Wichtig, so Beck, sei für die Länder der gefundene Kompromiss zu den strittigen Kürzungen der Regionalisierungsmittel. Man habe eine vernünftige Lösung gefunden. Die Änderung an den Regierungsplänen, die Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr an die Länder bis 2009 um 2,3 Milliarden Euro zu kürzen, entlaste die Länder. Vereinbart worden sei, dass diese Summe auf lange Sicht um 500 Millionen Euro zugunsten der Länder verringert werde, sagte Beck. Für 2006 und 2007 werde es keine Änderung geben - hier bleibe es also bei den Regierungsplänen. Darüber hinaus sei vereinbart worden, dass ab 2009 entgegen den bisherigen Plänen wieder eine Dynamisierung der Zuschüsse einsetzen solle. Man wolle "Rückwärtsbewegungen" beim öffentlichen Personennahverkehr vermeiden sowie Vertrags- und Planungssicherheit für die Verkehrsbetreiber schaffen.
Auch der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) lobte den gefundenen Kompromiss. In Baden Württemberg habe man viel in den öffentlichen Personennahverkehr investiert, die ursprünglich geplanten Kürzungen wären nicht verkraftbar gewesen. Wenig lobenswert hingegen seien die anderen Regelungen im Haushaltsbegleitgesetz. Pfister sieht darin keinerlei strukturelle Verbesserungen. Ganz im Gegenteil: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer schwäche den Konsum, verschlechtere die Ertragslage der Unternehmen und führe zu mehr Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft. Insbesondere das Handwerk und der Mittelstand seien davon betroffen.
Pfister äußerte Zweifel an den von der Bundesregierung erwarteten Wirkungen der Erhöhung. Ob mit den Mehreinnahmen tatsächlich die Lohnnebenkosten gesenkt würden, sei völlig unklar. Seiner Ansicht nach bleibe unter dem Strich eine massive Steuererhöhung bei gleich bleibenden Sozialabgaben stehen.
Nordrhein-Westfalens Forschungsminister Andreas Pinkwart lehnte das Gesetz sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer ebenfalls ab. Eine Mehrwertsteuererhöhung entziehe Kaufkraft, schwäche die Wirtschaft und bremse das Wirtschaftswachstum. Weniger Arbeitsplätze, höhere Sozialkosten und letztlich Steuermindereinnahmen seien die Folge, warnte Pinkwart. Diese Einschätzung teile er mit namhaften Vertretern der deutschen Wirtschaft ebenso wie mit Wirtschaftsforschungsinstituten, bei denen teilweise auch von Negativeffekten im zweistelligen Milliardenbereich die Rede sei. Nach Ansicht Pinkwarts werde das Ausmaß der Steuererhöhung zu einer höheren Inflation führen. Das Statistische Bundesamt gehe von einer Erhöhung um 1,4 Prozent aus. Damit steige auch die Zinslast für Bund und Länder.
Hessen stimmt dem Gesetz zu, unterstrich Ministerpräsident Koch. Sowohl beim Bund als auch in den Ländern fehle es an Geld, um die Haushalte zu konsolidieren. Seiner Ansicht nach werde das Ziel der Bundesregierung, in absehbarer Zeit einen verfassungsgemäßen Haushalt zu erreichen, in den Debatten nicht angemessen gewürdigt. Es sei ihm bewusst, dass es keinen Applaus für Einsparungen gebe, dennoch dürfe die Länderkammer nicht tatenlos zusehen, wie die Verschuldung immer weiter ansteige und eine Hypothek für die Zukunft aufbaue.
Er sei dem Ministerpräsidenten Koch sehr dankbar für seine Unterstützung, sagte abschließend Bundesfinanzminister Steinbrück. Die negativen Folgen einer Steuererhöhung seien ihm durchaus bewusst - eine andere Möglichkeit die Haushalte um 38 Milliarden Euro zu entlasten, habe ihm jedoch niemand genannt. In diesem Zusammenhang warf Steinbrück Pinkwart "Doppelbödigkeit" vor. Man könne nicht einerseits die Mehrwertsteuererhöhung kritisieren und andererseits Regionalisierungsmittel in voller Höhe einfordern. So könne man die Bevölkerung nicht täuschen.