Weimar und Görlitz sind die Favoriten für den Sitz der geplanten Bundesstiftung für Baukultur. Dies wurde am 16. Juni in der Sitzung des Bundesrates deutlich. Der thüringische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Gerold Wucherpfennig (CDU), warb für Weimar als Standort der neuen Stiftung. Mit den zahlreichen Bauhaus-Einrichtungen würden sich erhebliche Synergieeffekte ergeben. Zudem wäre die Wahl Weimars ein "wichtiges Signal zur Herstellung der inneren Einheit". Der Vertreter Sachsens in der Länderkammer, Justizminister Geert Mackenroth (CDU), schlug dagegen Görlitz vor. Die Grenzstadt zu Polen habe sich trotz der Niederlage gegen Essen bei der Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2010 in ganz Deutschland einen Namen gemacht. Als Anschubfinanzierung für die Stiftung will der Bund 250.000 Euro aufbringen. Langfristig soll der Jahresetat von 2,5 Millionen Euro aber wesentlich durch private Zuwendungen und Spenden finanziert werden. Die Bundesregierung hofft, dass die Stiftung im zweiten Anlauf die Hürde Bundesrat passieren wird. Im vergangenen Jahr war das noch vom rot-grünen Kabinett beschlossene Gesetz durch ein Veto in der Länderkammer vorläufig gestoppt worden. dpa
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 hat der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die vorgesehene Regelung zur Entfernungspauschale verfassungsgemäß sei, insbesondere hinsichtlich der Kappungsgrenze von 20 Entfernungskilometern sowie in Bezug auf die Einhaltung des steuerlichen Nettoprinzips. Daneben verweist der Bundesrat auf eine Entschließung des Bundesrates vom 7. April dieses Jahres, in der die steuertechnische Umsetzung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten für nicht zweckmäßig und administrativ nicht handhabbar erachtet wird. Kritisiert wird, dass die vom Bundesrat angestrebte wirkungsgleiche Neuformulierung auf der Grundlage eines Vorschlags von Schleswig-Holstein im Rahmen dieses Gesetzentwurfs nicht aufgegriffen worden sei. Geprüft werden soll auch die vorgesehene Ausdehnung der beschränkten Einkommensteuerpflicht der Einkünfte von Flugpersonal und ob die den Kreditinstituten erteilten Freistellungsaufträge an den neuen Sparerfreibetrag angepasst werden sollen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet unter anderem eine Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld beziehungsweise entsprechender Steuerfreibeträge bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (statt bisher des 27. Lebensjahres), die Halbierung des Sparerfreibetrags, die Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener von 42 auf 45 Prozent - die so genannte Reichensteuer - sowie die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Fälle, in denen dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. BR
Der Bundesrat hat das Grünbuch der Europäischen Kommission für für Energie begrüßt. In einer Stellungnahme der Länderkammer heißt es, die Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie beinhalte wichtige Eckpunkte für eine zukunftsfähige und umfassende Energiepolitik. Allerdings möge die Bundesregierung im weiteren Verfahren darauf hinwirken, dass die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten stärker Berücksichtigung finden. Der Subsidiaritätsgrundsatz und dabei insbesondere die primäre Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten müsse für ihre Versorgungssicherheit gewahrt sein. Die Bundesregierung soll sich zudem auf europäischer Ebene strikt gegen planwirtschaftliche Investitionsvorgaben wenden und verbindliche Vorgaben eines Mindestanteils bestimmter Energiequellen am gesamten Energiemix der Mitgliedstaaten ablehnen. Sie soll außerdem im weiteren Verfahren darauf hinwirken, den Rahmen für einen funktionierenden und transparenten Markt mit entsprechenden Investitionsanreizen für die Energieinfrastruktur zu schaffen und die Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems bald abzuschließen.