Vätern solle nach Auffassung der Linkspartei gleichzeitig Anspruch auf zehn Arbeitstage Sonderurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt werden und die Frist des Kündigungsschutzes bei der Beantragung von Elternzeit solle auf zwölf Wochen erhöht werden.
Die Fraktion begrüßt nach eigenen Worten das Elterngeld als gleichstellungspolitische Maßnahme. Durch die Ausgestaltung als Lohnersatzleistung verhindere es die Abhängigkeit vorher berufstätiger Frauen vom Partner und ermögliche den Vätern, Elternverantwortung wahrzunehmen anstatt aus ökonomischer Notwendigkeit und der sozialen Rollenzuweisung heraus die Ernährerrolle einnehmen zu müssen.
Trotzdem dürfe die Situation berufstätiger Paare und die Gleichstellungsorientierung der neuen Leistung nicht durch Kürzungen und Einsparungen bei Erwerbslosen und Geringverdienenden finanziert werden. Die Linke weist darauf hin, dass die verschärfte Einkommensanrechnung und die fehlende Erhöhung der Leistung im Laufe der letzten Jahre dazu geführt hätten, dass hauptsächlich Familien mit niedrigem oder durchschnittlichem Haushaltseinkommen Erziehungsgeld erhielten.
Die derzeitige Elterngeldkonzeption bedeute für sie eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo. Dies müsse mit dem Sockelbetrag korrigiert werden. Darüber hinaus müsse erreicht werden, dass Kinderbetreuung nicht nur Frauen, sondern auch Männern zugeordnet werde. Die Debatte um die "Vätermonate" habe gezeigt, wie stark die Vorstellung, Kindererziehung sei "Müttersache", noch in den Köpfen verankert ist. Es sei daher die partnerschaftliche Aufteilung des Erziehungsgeldanspruches zum Regelfall zu erklären. Der "Väterschutz" solle analog zum Mutterschutz gewährleistet und die Erziehungsbeteiligung von Vätern durch die Fristverlängerung beim Kündigungsschutz gefördert werden. Letztere sei geeignet, die Erziehungsbeteiligung von Vätern zu erhöhen.
Die Grünen führen zu ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr aus, dass dazu eine Kinderbetreuungskarte einzuführen sei, die als zweckgebundene Geldleistung für Betreuungsangebote dieser Art dienen und den Eltern solcher Kinder zur Verfügung stehen solle. Finanziert werden soll der damit erweiterte Betreuungsbedarf von Kleinkindern nach den Vorstellungen der Fraktion unter anderem durch Umwandlung des bestehenden Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Eltern müsse die Entscheidung ermöglicht werden, parallel zur Familie einer Berufstätigkeit nachgehen zu können, so die Begründung der Initiative durch die Grünen. Dazu sei das bestehende System von Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland noch nicht ausreichend ausgestaltet. Vielerorts decke das Angebot nicht den vorhandenen Bedarf.
Darüber hinaus stellten Elterngebühren eine erhebliche Belastung für Familien dar. Es sei daher erforderlich, eine hochwertige Infrastruktur für die frühe Förderung von Kindern zu schaffen. Dies erfordere den Ausbau des Angebotes um 330.000 neue Betreuungsplätze. Die Kostendeckung hierfür erfolge zum einen durch die von den Eltern eingesetzten Mittel für die Kinderbetreuungskarte. Zum anderen würde der Bund mit der Einführung der Karte durch Kosten in Höhe von 2,2 Milliarden Euro belastet, so die Bündnisgrünen weiter.
Die Umwandlung des Ehegattensplittings spüle Bund und Ländern allerdings Mehreinnahmen in Höhe von 2,13 Milliarden Euro in die Kassen. Diese Mittel sollten ebenfalls vollständig in die Kinderbetreuung investiert werden. Die entstehenden zusätzlichen Einnahmen der Kommunen in Höhe von 0,75 Milliarden Euro sollten bei diesen für anfallende Ausbaukosten verbleiben.