Inneres. Die FDP-Fraktion will das so genannte Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern. Wie es in einem Antrag ( 16/1677) heißt, wird darunter der Grundsatz verstanden, dass Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung bei der selben staatlichen Ebene liegen sollten. Im Grundgesetz gebe es kein Konnexitätsprinzip, das ausdrücklich die Kommunen einbezieht. Im Zuge der Föderalismusreform habe die Große Koalition vereinbart, das Konnexitätsprinzip nicht im Grundgesetz zu verankern. Vorgesehen sei lediglich ein Aufgabenübertragsverbot in den Artikeln 84 und 85. Dies würde aber die Städte, Gemeinden und Landkreise nicht in gewünschter Weise entlasten, heißt es in dem Antrag. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das jetzt vorgeschlagene Aufgabenübertragungsverbot durch eine Konnexitätsregelung ersetzt wird. Diese soll sicherstellen, dass der Gesetzgeber Bestimmungen über die Kostendeckung treffen muss, wenn er die Gemeinden durch Gesetz dazu verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu erfüllen.