Recht. Nach Auffassung der Linksfraktion sollen die Nutzer von Garagen und von Wochenendhäusern entschädigt werden, wenn diese mit dem Auslaufen der Investitionsschutzfrist Ende des Jahres bzw. Ende 2022 und bei einem Ende des Vertragsverhältnisses an den Eigentümer zurückfällt. Eine entsprechende Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes sei dazu erforderlich, schreiben die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf ( 16/1736). Die Nutzer hätten in der Regel erhebliche finanzielle Investitionen gehabt, wie zum Beispiel die Erschließung der häufig verwilderten Bodenfläche, die Anlage von Einrichtungen zur Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung oder die Errichtung eines Bungalows oder einer Garage. Der durch die Investitionstätigkeit des Nutzers begründete Wertzuwachs des Grundstückes falle bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber vollständig dem Eigentümer zu. Aus diesem Grunde müsste der Eigentümer dem Nutzer nach dem Ende des Vertragsverhältnisses auch für den Zeitwert der Grundstücke eine angemessene Entschädigung leisten.