Sport. Die FDP-Fraktion plädiert in einem Antrag ( 16/1674) dafür, das Recht der Sportwetten neu zu ordnen. Die Fraktion bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März dieses Jahres, wonach das staatliche Sportwettenmonopol in seiner jetzigen Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar sei, weil es keine effektive Suchtbekämpfung sicherstelle. Der Gesetzgeber sei gehalten, diesen Bereich bis Ende 2007 neu zu regeln.
Die Fraktion ruft die Regierung dazu auf, den vom Gericht eröffneten Gestaltungsspielraum zu nutzen und Vorschläge für einen neuen Ordnungsrahmen zu machen. Dabei müssten die Voraussetzungen für eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwettanbieter geschaffen werden.
Ein Teil der Einnahmen aus Sportwetten müsse weiterhin verwendet werden, um öffentliche und steuerbegünstigte Zwecke zu fördern, also vor allem für den Sport. Spielsucht und problematisches Spielverhalten müssten wirksam bekämpft und begrenzt werden und auch die Aspekte des Verbraucher- und Jugendschutzes seien angemessen zu berücksichtigen. Folge- sowie Begleitkriminalität müsse vermieden werden, heißt es weiter.
Darüber hinaus treten die Abgeordneten für klare, einheitliche und übersichtliche Markteintrittskriterien ein, vor allem für die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Schließlich müsse der nationale Markt für Sportwetten auch im Vergleich zum Ausland konkurrenzfähig sein, so die Fraktion.
Die Liberalen argumentieren, ein staatliches Sportwettenmonopol sei mit erheblichen verfassungsrechtlichen Unwägbarkeiten verbunden und schaffe keine Rechtssicherheit. Jede Neugestaltzung sei daran zu messen, ob es ihr gelinge, den Konflikt zwischen fiskalischen Interessen des Staates und einer aktiven Begrenzung der Spielleidenschaft aufzulösen.