So werde mit Mobiltelefonen versucht, den Drogenhandel zu organisieren. Zudem könnten Fluchthelfer, so genannte Mauerwerfer, angeleitet werden. Da sich das Einschmuggeln von Handys im geschlossenen Vollzug trotz Kontrollen nicht verhindern lasse, müsse der Betrieb von Mobilfunkblo-ckern ermöglicht werden, fordern die Länder. Den Angaben zufolge ist die Nutzung von Handys im geschlossenen Vollzug verboten. Die Regierung teilt in ihrer Stellungnahme das Anliegen des Bundesrates, hält den Entwurf jedoch für nicht ausreichend. Dieser decke lediglich den Einsatz von Störgeräten in Gefängnissen ab, lasse aber die Frage nach dem Einsatz solcher Geräte durch Behörden etwa in Stadien oder bei anderen Großveranstaltungen unbeantwortet.
Die Regierung verweist auf ihren Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften. Darin werde der grundsätzliche Einsatz von Handy-Störsendern geregelt, heißt es weiter. Danach sei für den Einsatz dieser Geräte künftig keine Frequenzzuteilung erforderlich, "sofern der Einsatz durch Behörden zur Ausübung gesetzlicher Befugnisse unter Einhaltung der von der Bundesnetzagentur festgelegten Frequenznutzungsbedingungen erfolgt".