Verkehr und Bau. Die Bundesregierung strebt eine Weiterentwicklung der schon bestehenden Rechte der Fahrgäste an. Darin sieht sie sich durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt, wie sie in einem Bericht zur "Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr - Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken" erklärt. Dieser liegt jetzt als Unterrichtung ( 16/1484) vor.
Bei einer gesetzlichen Regelung sei allerdings in jeden Fall zu berücksichtigen, dass erweiterte Fahrgastrechte wirtschaftlich vertretbar sein müssten und die Beförderungsunternehmen und die Steuerzahler nicht unangemessen belasten dürften. Insbesondere dürfe durch sie nicht unbillig in den Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkehrsträgern eingegriffen werden. Es liefe auch einer nachhaltigen Verkehrspolitik zuwider, wenn zwar die Kundenrechte gestärkt würden, aber infolge dessen die Tarife so erhöht werden müss-ten, dass das Angebot im öffentlichen Personenverkehr für Kunden unattraktiv würde.
Besondere Aufmerksamkeit widmen die Gutachter einer Fahrpreisminderung bei Verspätung. Der Bundesregierung erscheint eine gestaffelte prozentuale Fahrpreiserstattung in Höhe von 30, 60 oder 90 Prozent bei einer Verspätung von 30, 60 oder 90 Minuten zwar als "eingängige Regelung", sie sei jedoch hinsichtlich ihrer Praxisnähe und der wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen. Näherer Prüfung bedarf laut Regierung auch die Frage, ob die Erstattung in Form von Gutscheinen neben der vorgeschlagenen Bargelderstattung möglich bleiben sollte. Viele Verkehrsunternehmen befürchteten bei Bargelderstattungen erhöhte Missbrauchsanreize und -möglichkeiten. Auch in den europäischen Nachbarländern sei die Erstattung in Form eines Gutscheins möglich.
Einer "vertieften Prüfung" bedürfe auch die von den Gutachtern empfohlene einheitliche Behandlung des Nah- und Fernverkehrs. Nahverkehr könne in der Regel nicht kostendeckend betrieben werden; er sei deshalb auf die öffentliche Kofinanzierung angewiesen. Es müsse befürchtet werden, dass zusätzliche Kosten aufgrund von Gewährleistung entweder zu einer Verteuerung der Fahrpreise führten oder das Defizit der Nahverkehrsunternehmen vergrößerten und von den Aufgabenträgern und damit letztlich von den Steuerzahlern auszugleichen wären.
Zu prüfen sei daher insbesondere, ob nicht für den Nahverkehr an einem Haftungsausschluss für Verspätung und Ausfall von Beförderungsunternehmen festgehalten werden sollte. Hierfür spreche, dass die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr verstärkt dazu übergegangen seien, im Rahmen von Verkehrsverträgen die Qualität durch Bonus- und Malussysteme sicherzustellen.
Den von den Gutachtern darüber hinaus unterbreiteten Vorschlag, für die Inhaber von Zeitkarten eine besondere Erstattungsregelung zu schaffen, hält die Regierung "auf den ersten Blick" für einleuchtend. Es bedürfe jedoch noch näherer Prüfung, ob dafür eine besondere gesetzliche Regelung erforderlich ist. Darüber hinaus müsse noch genauer geprüft werden, ob die Gefahr eines Missbrauchs besteht.