Verkehr und Bau. Die Bundesregierung will eine "Bundesstiftung Baukultur" ins Leben rufen und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/1945) vorgelegt. Ziel soll es sein, einer breiten Öffentlichkeit gutes Planen und Bauen zu vermitteln sowie die Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren hierzulande auf dem Weltmarkt noch besser zu präsentieren. Dies lässt sich der Bund zunächst geschätzte 2,5 Millionen Euro kosten.
Eigenen Angaben zufolge geht die Regierung davon aus, dass der Bund zunächst für die Anschubfinanzierung aufkommen muss, um die Arbeitsfähigkeit der Stiftung sicherzustellen. Ein größeres privates Engagement sei nur über mehrere Jahre schrittweise in dem Maße erreichbar, in dem es der Stiftung gelinge, in der Öffentlichkeit und bei den Bauschaffenden das Bewusstsein für den Stellenwert der Baukultur zu stärken und sie von der Notwendigkeit ihres Engagements in diesem Bereich zu überzeugen. Die Regierung hofft, dass die Kosten der Stiftung langfristig von privaten Dritten getragen werden. In ihrer Gegenäußerung ( 16/1990) zur Stellungnahme des Bundesrats betont sie, der Wunsch der Länder, bei der Besetzung der Organe der Stiftung sowie des Konvents der Baukultur berücksichtigt zu werden, sei bereits im Entwurf aufgegriffen worden. Der regelmäßig von der Stiftung auszurichtende Konvent der Baukultur werde alle wesentlichen Bereiche des öffentlichen und privaten Planens und Bauens repräsentieren, so die Regierung. Ihm gehörten Vertreter der Länder an. Dem Konvent stehe das Recht zu, drei Viertel der Mitglieder für den Beirat sowie fünf Mitglieder für den Stiftungsrat zu benennen, um die verschiedenen, im Konvent vertretenen Erfahrungsbereiche auch in die Stiftungsorgane einzubringen. Näheres werde die Satzung der Stiftung regeln.
Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren über den Sitz der Stiftung entscheiden und dem Gesetzgeber dazu einen Vorschlag unterbreiten.