Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Bundregierung soll sicherstellen, dass mit allen Staaten, an die Deutschland Personen ausliefert, "verbindliche Vereinbarungen" bestehen, die es der Bundesrepublik ermöglichen, Informationen über das weitere Schicksal dieser Leute einzuholen. Dies müsse auch für Staaten gelten, die Personen in Haft nehmen, wie es in einem Antrag der FDP-Fraktion ( 16/2096) heißt.
Die deutsche Regierung solle sich dabei nicht allein auf die diplomatische Versicherung verlassen, sondern sich dafür einsetzen, dass die bestehenden internationalen Verpflichtungen, insbesondere zur Verhinderung der Folter, effektive Mechanismen zu ihrer Durchsetzung enthalten. Die Liberalen begründen ihre Forderung damit, dass in jüngster Zeit der Verdacht entstehe, Verdächtige würden im Rahmen des weltweiten Kampfes gegen den Terror in geheimen Gefängnissen inhaftiert, unter Einsatz von Folter verhört, und es werde ihnen ein rechtsstaatliches Verfahren vorenthalten.
Die Fraktion weist darauf hin, dass bei Verhaftungen durch deutsche Stellen nicht nur menschenrechtliche Pflichten wie das Recht auf Leben, das Verbot willkürlicher Verhaftung, das Recht auf ein faires Verfahren oder das Folterverbot einzuhalten seien. Vielmehr gebe es auch eine strikte Bindung an die Grundrechte, selbst wenn die betreffenden Handlungen im Ausland gegenüber Ausländern vorgenommen werden.