Arbeit und Soziales. Beim Thema Kündigungsschutz klaffen die Positionen im Bundestag weiterhin auseinander. Während die FDP-Fraktion die bestehenden Regelungen deutlich lockern will, strebt die Fraktion Die Linke eine Ausweitung an. Das Plenum überwies die Anträge beider Fraktionen ( 16/1443 und 16/2080) am 28. September zur Beratung in den Fachausschuss.
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, unterstrich in der Debatte, das Kündigungsschutzrecht stelle eine "Hürde für Neueinstellungen" gerade beim Mittelstand dar. Ohne einen "Paradigmenwechsel" sei keine Verbesserung möglich. Scharf kritisierte Kolb die Unions-Fraktion, die sich in der großen Koalition um eine Reform drücke. "Es ist vor allem die Chronik des Scheiterns der CDU und ihres Generalsekretärs Ronald Pofalla", sagte der Kolb. Seine Fraktion schlägt unter anderem vor, dass der allgemeine Kündigungsschutz erst nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit Anwendung findet. Zudem soll der Schwellenwert, ab dem der Kündigungsschutz greift, von zehn auf 20 Mitarbeiter erhöht werden.
Die Linksfraktion hingegen verlangt, dass der Kündigungsschutz unabhängig von der Zahl der Beschäftigten in einem Unternehmen gelten soll. Der Linksparlamentarier Werner Dreibus sagte zur Begründung, die "Aufweichung des Kündigungsschutzes" in den vergangenen Jahren habe "nicht zu einem neuen Arbeitsplatz geführt".
Die Koalitionsfraktionen erteilten beiden Anträgen eine Absage. Die SPD-Abgeordnete Anette Kramme sagte, Die Linke und die FDP kämen ihr in der Frage des Kündigungsschutzes vor wie ein "Möchtegern-Robin-Hood und der Sheriff von Nottingham". Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Meckelburg pflichtete ihr bei, der Kündigungsschutz sei angesichts der Vorstellungen von Liberalen und Linken "in der Mitte" am besten aufgehoben. Im Übrigen zweifele er daran, ob der Kündigungsschutz tatsächlich "das entscheidende Rädchen ist, um den Arbeitsmarkt voranzubringen". Davon unbenommen sei, dass CDU/CSU und SPD unterschiedliche Auffassungen zum Kündigungsschutz hätten. Die Sozialexpertin von Bündnis 90/Die Grünen, Brigitte Pothmer, verwies in der Debatte darauf, dass es für weitere Änderungen des Kündigungsschutzrechtes keinen Anlass gebe, wie auch die einschlägigen wissenschaftlichen Studien zeigten.