Dass Abgeordnete sich im Plenum über ein Zuviel an Redezeit beschweren, ist eher selten - am 8. März war es aber der Fall. Auf der Tagesordnung standen zwei Anträge der FDP und der Grünen, die beide "bürgerfreundliche" Gebühren für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangten ( 16/580 , 16/659 ), und die beide mit den Stimmen der Koalition abgelehnt wurden.
In den Augen der Union ein überflüssiger Tagesordnungspunkt: Beatrix Philipp (CDU/CSU-Fraktion) verwies darauf, man hätte "gute eine halbe Stunde einsparen können", denn die Praxis habe gezeigt, dass "sich die beiden Anträge bereits erledigt haben". Das Bundesinnenministerium habe im Januar eine Jahresstatistik zum IFG - das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist - vorgelegt. Danach seien bis Ende des vergangenen Jahres insgesamt 2.278 Anträge auf Informationen eingereicht worden, von denen 1.379 positiv beschieden wurden. Bei nur acht Prozent dieser Anträge hätten die Behörden Gebühren erhoben.
An die Adresse der Grünen und Liberalen sagte Philipp: "Ihre Sorge, dass überhöhte Gebühren anfragewillige Bürgerinnen und Bürger abschrecken könnten, ist also völlig unbegründet und war es eigentlich damals schon." Auch SPD-Innenpolitiker Michael Bürsch hielt die Forderungen der beiden Oppositionsfraktionen für erfüllt: Es habe auf Bundesebene zu Beginn zwar "in Einzelfällen Anlaufschwierigkeiten" gegeben. Inzwischen hätten die Verwaltungen aber zu einer "moderarten Gebührenpraxis" gefunden. Die Oppositionsfraktionen kommen dagegen zu einem anderen Fazit: Die Geschichte des IFG sei "geprägt vom Misstrauen der Regierung und der Bürokratie" gegenüber den Bürgern, so Gisela Piltz (FDP).
In ihrem Antrag hatten die Liberalen kritisiert, dass für Auskünfte zu hohe Gebühren erhoben würden. In der Debatte betonte Piltz, eine Informationsfreiheit, die davon abhänge, "ob man Geld hat oder nicht", sei mit einem liberalen Rechtsstaats- und Demokratieverständnis "nicht zu vereinbaren". Auch die Grünen hatten eine "bürgerfreundliche Kostenregelung" gefordert. Dass von "horrenden Gebührenforderungen" wieder Abstand genommen worden sei, sei "dem Widerstand" der Bürger "gegen eine völlig unsinnige Gebührenordnung" zu verdanken. Auch die Linke kritisierte die derzeitige Gebührenordnung. Dabei, so Petra Pau, sei zu konstatieren: "Wer arm dran ist, wird auch noch seiner Bürgerrechte beraubt."
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden, ohne dass sie ihr Interesse begründen müssen. In einer Gebührenordnung des Innenministeriums ist festgelegt, dass die Behörden dafür Gebühren bis zu 500 Euro erheben können. Kostenlos sind dagegen mündliche und einfache schriftliche Auskünfte. S