Die Bundesregierung will erlauben, dass Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz auch nach Ablauf des Verfalldatums eingesetzt werden können. In einem Gesetzentwurf ( 16/4455 ) zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften verweist die Regierung auf das Beispiel der vom Bund zum Zwecke einer möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Da diese Nadeln nach Einschätzung von Experten gefahrlos auch über das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden könnten, solle dies künftig auch rechtlich zulässig sein, um eine unnötige und kostenintensive Neuanschaffung zu vermeiden. Voraussetzung sei, dass Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind, heißt es. Schon bisher habe die Möglichkeit bestanden, Medizinprodukte ohne Verfalldatum an die Bundeswehr abzugeben. Dies solle nun auch für die Abgabe an die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zum Zweck des Zivil- und Katastrophenschutzes gelten, schreibt die Regierung.
Beamte, Richter und Soldaten bekommen Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 in Höhe von jeweils 300 Euro. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/4379 ) hat der Bundestag am 9. März einstimmig beschlossen. Hintergrund der Entscheidung war der Wunsch aller Fraktionen, die tarifvertraglich vereinbarten Einmalzahlungen, die die Tarifbeschäftigten des Bundes erhalten, auf den Beamtenbereich zu übertragen. Zur Begründung hieß es zudem, die Dienstbezüge der Beamten seien zuletzt im August 2004 angepasst worden. Ein Vorschlag der Liberalen, auch Versorgungsempfängern eine Einmalzahlung zu gewähren, fand keine Mehrheit.
Für eine Stärkung des Daten- und Rechtsschutzes bei der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA sprechen sich die Liberalen aus. In einem Antrag ( 16/4577 ) fordern sie die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine "umfassende Evaluierung der Datenweitergabepraxis" einzusetzen und "unverzüglich" das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren für ein Vertragsgesetz einzuleiten. Derzeit würden Fluggastdaten an die USA auf Grundlage eines im Oktober 2006 geschlossenen Interimsabkommens weitergegeben. Deutschland habe erklärt, dieses Abkommen werde erst nach Abschluss eines verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Verfahrens bindend. Die "Untätigkeit" der Regierung missachte die Mitwirkungsrechte des Bundestags, so die FDP in ihrem Antrag.
Für einen umfassenden Schutz religiös Verfolgter spricht sich die Linksfraktion aus. In einem Antrag ( 16/4487 ) fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung bei der Anwendung der so genannten Qualifikationsrichtlinie der EU über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen nicht nur die private Religionsausübung als asylrechtlich relevant betrachtet, sondern auch die religiöse Betätigung im öffentlichen Bereich. Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte definierten, so die Abgeordneten in ihrem Antrag, die zu schützende Religionsfreiheit unter anderem als "die Freiheit, die Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat zu bekennen".
Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern sollen die Fahrtkosten zur Schule oder Ausbildungsstätte nach dem Willen der Linksfraktion bezahlt bekommen. Die Abgeordneten verlangen in einem Antrag ( 16/4486 ) eine Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches, wonach diese Kosten künftig bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt werden. Der Mehrbedarf müsse individuell nachgewiesen werden. Zudem solle die Bundesregierung die Länder an ihre Verantwortung für eine sozial ausgewogene Finanzierung der Schülerbeförderung erinnern, damit diese Kosten perspektivisch komplett von den Ländern übernommen werden. Zur Begründung heißt es, in der Mehrzahl der Länder würden die Kosten der Schülerbeförderung nicht vollständig und nicht für den gesamten Zeitraum des Schulbesuchs bis zum Abitur oder bis zum Abschluss einer beruflichen Erstausbildung erstattet.