"Haben Sie eine Payback-Karte?" Immer wieder sieht sich der Konsument dieser Frage gegenüber. Ob im Supermarkt, an der Tankstelle oder in der Drogerie. Mit einer Payback-Karte kann man Geld sparen, sagt der Handel. Eine Payback-Karte ist der erste Schritt hin zum gläsernen Menschen, sagen Datenschützer. So auch während der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 7. März. Der Datenschutz muss modernisiert werden, lautete daher die einhellige Forderung der geladenen Experten.
Er habe vor kurzem erlebt, so erzählte Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung, wie eine resolute ältere Dame auf oben genannte Frage antwortete: "Nein! Ich weiß ja gar nicht, was Sie mit meinen Daten machen." Diese kritische Distanz wünsche er sich öfter, so Jaspers. Bisher sei dies jedoch eher die Ausnahme. Es werde dem Verbraucher allerdings auch nicht leicht gemacht, das Bewusstsein für den Datenschutz zu stärken, ergänzte Christian Thorun vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der Gesetzgeber müsse daher das Prinzip der Einwilligung unterstützen. Die Einwilligung zur Weiterverarbeitung persönlicher Daten müsse eine aktive Handlung der Betroffenen voraussetzen, etwa indem eine derartige Frage mit Ja zu beantworten sei (Opt-In Prinzip). Vielfach werde jedoch die Einwilligung vorausgesetzt und der Verbraucher müsse selbst deutlich machen, dass er dem nicht zustimme (Opt-Out Prinzip).
Studien zeigten, dass bei beiden Varianten 20 Prozent der Verbraucher aktiv werden - mit der Folge, dass beim Opt-Out also 80 Prozent einer Datenverarbeitung zustimmten. Außerdem, so Thorun weiter, sei es nicht akzeptabel, dass ein Vertragsabschluss von der Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Informationen abhängig gemacht werde. Der Gesetzgeber müsse dagegen mit einen Kopplungsverbot vorgehen. Ebenfalls problematisch, das betonte Professor Ralf Bernd Abel von der Fachhochschule Schmalkalden, seien die eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz. Es sei gang und gäbe, sich einen "Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch" zu verschaffen. Nicht zuletzt deshalb, da die Höhe der Bußgelder in keinem Verhältnis zu den möglichen Einsparungen stehe. Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht derzeit Lücken bei den Bußgeldvorschriften. So werde die ungesetzliche Beschaffung von Informationen bestraft, nicht jedoch die ungesetzliche Nutzung.
Johann Bizer vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel sagte, es sei "bitter", wenn Unternehmen erklärten, es sei für sie zu aufwendig, sich gesetzestreu zu verhalten. Dies sei ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Um das Vertrauen der Menschen in die Wirksamkeit von Datenschutzvorschriften zu festigen und aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger, stehe der Gesetzgeber daher in der Verantwortung, das derzeit den Herausforderungen nicht gerecht werdende Schutzkonzept zu erneuern und zu verbessern. Die gesellschaftliche Wertschätzung der Privatsphäre scheine im Sinken begriffen, urteilte Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Im Schatten einer sicherheitspolitisch geprägten Diskussion würden die bürgerliche Freiheit und insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend eingeschränkt. Der Einzelne könne sich dem nicht entziehen, dies sei inzwischen ohne gravierende Einschnitte in die Lebensqualität undenkbar.
Der Gesetzgeber sei daher gefordert, den Bürger zu schützen. Cornelia Sasse von der Experian Deutschland Holding GmbH forderte die Schaffung von Rechtsklarheit. Dies sei im Interesse aller Beteiligten. Mehr Bürgerrechte im Datenschutz dürfe es jedoch nicht auf Kosten von Unternehmensrechten geben, warnte sie.