Überwiegend zustimmend ist am 9. Mai im Rechtsausschuss der Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes ( 16/3655 ) von den Sachverständigen bewertet worden. Es soll das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz vollständig ersetzen.
Michael Streck vom Deutschen Anwaltsverein erklärte in der Anhörung, der Entwurf sei ein "stimmiges Konzept" zur Regulierung des Rechtsberatungsmarkts. Es bleibe dabei, dass "der Rechtsanwalt derjenige ist, der für die qualifizierte Rechtsberatung berufen und dem die gerichtliche Vertretung vorbehalten ist". Auch Michael Krenzler von der Bundesrechtsanwaltskammer lobte den Entwurf. Er versuche eine von allen Seiten für sinnvoll erachtete "behutsame Modernisierung und Öffnung des Rechtsberatungsmarktes". Liberalisierung habe aber ihren Preis. Nach Ansicht Krenzlers werde es zu einem erhöhten Geschäftsanfall der Justiz durch Schadenersatzprozesse wegen unqualifizierter Rechtsberatung kommen.
Gabriele Caliebe, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, erklärte, die Qualifikation eines Juristen sei nicht überall dort erforderlich, wo rechtliche Fragen berührt werden. Genau diese Abgrenzung habe der vorliegende Gesetzentwurf in rechtliche Rahmenbedingungen umgesetzt. Die Vorlage stelle aber unmissverständlich klar, dass die Rechtsanwälte auch in Zukunft die berufenen Vertreter zur Wahrung des Rechts der einzelnen Bürger sind.
Genau dieselbe Linie vertrat Professorin Barbara Grunewald, die den Lehrstuhl für bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln innehat. Die Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie im vorliegenden Gesetz ermöglichten eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Fremdberuflern, so Grunewald.