Seit Jahren verweisen Kriminologen und Strafrechtler auf gravierende Probleme im Jugendstrafvollzug: Regelungsdefizite aufgrund eines fehlenden Jugendstrafvollzugsgesetzes, steigende Belegungszahlen im geschlossenen Vollzug bei gleichzeitiger Unterauslastung des offenen Vollzugs, Zunahme des Anteils an Untersuchungsgefangenen, ein Trend zu einer restriktiven Vollzugspraxis insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, Zunahme des Anteils nichtdeutscher und Aussiedlerjugendlicher, einen Anstieg der wegen Gewaltdelikten (Tötungs-, Körperverletzungs-, Raub- und Sexualdelikte) einsitzenden Jugendstrafgefangenen und eine Verjüngung der Altersstruktur. 1
Zu diesen Problemen zählt ebenso die Präsenz von rechtsextremen Gewalttätern in der Haft. 2 Analysen und Praxisberichten zufolge lassen sich im rechtsextremen Milieu unterschiedliche Personengruppen unterscheiden: 3 In den Haftanstalten sind überwiegend Insassen, die in hohem Maße aggressionsgewöhnt und wegen zahlreicher Gewaltdelikte gegen Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie gegen Jugendliche aus "anderen" (u.a. linken) Zusammenhängen einsitzen. Eine feste Verankerung mit der rechtsextremen Ideologie ist bei ihnen nicht unbedingt vorhanden. Das ist anders bei sogenannten Gesinnungstätern. Obwohl auch diese Täter wegen Gewaltdelikten verurteilt sind, treten sie in der Haft durch eine gewisse Zurückhaltung und Disziplin hervor. Der Umgang mit Gruppen wie diesen ist eine große Herausforderung, nicht nur für die Bediensteten und Sozialarbeiter in der Haft, sondern für unsere Gesellschaft insgesamt.
In anderer Weise wird Gruppenbildung bei ausländischen Inhaftierten oder bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund beobachtet. 4 Bei ihnen definiert sich die Gruppenzugehörigkeit durch ethnische oder nationale Merkmale. In ihrer Orientierung auf Dominanz, Männlichkeit, Stärke, Risikobereitschaft und in ihrer Bindung an einen Ehrenkodex unterscheiden sich ausländische Gefangene allerdings nicht nennenswert von deutschen Insassen.
Die genannten Aspekte sind Gegenstand einer Untersuchung, die in vier Jugendstrafanstalten in Berlin, Brandenburg (Spremberg und Wriezen) und Mecklenburg-Vorpommern (Neustrelitz) durchgeführt wurde und deren Ergebnisse hier vorgestellt werden. Folgenden Fragestellungen wurde dabei nachgegangen: 1. Inwieweit lassen sich Gruppen im Jugendstrafvollzug identifizieren? Welche Prozesse führen zur Gruppenbildung? 2. Ist das Gefängnis eher anfällig für Gruppenkonflikte oder für interpersonelle Konflikte? 3. Welche Bedeutung hat Gewalt im alltäglichen Leben der Insassen? 4. Welche Strategien/Maßnahmen gegen Gruppenbildung und Gewalt gibt es im Strafvollzug?
Bei der Suche nach Bezugspunkten für die Gruppenanalyse zeigt sich, dass es unterschiedliche Zugänge gibt. Grundlegend ist zunächst der Hinweis Erving Goffmans auf die fundamentale Trennung zwischen Insassen und Personal: 5 Die jeweils andere Gruppe wird aus der Perspektive feindseliger Stereotype betrachtet. Das Verhältnis zwischen beiden Gruppen ist durch eine starke soziale Distanz geprägt, die Kommunikation in hohem Maße eingeschränkt. Goffman begreift das Gefängnis aber nicht nur als eine Institution, der die Insassen bedingungslos ausgeliefert sind. Gerade seine Überlegungen zum Stigmamanagement machen deutlich, dass Gefangene über teilweise subtile und subversive Bewältigungsstrategien verfügen. Seinen Ansatz auf die vorliegenden Fragestellungen zu beziehen, ist aber vermutlich nicht ganz unproblematisch. Denn das Konzept vom Strafvollzug als einer "totalen Institution" ist in einer Zeit entstanden, als die so genannten "Big Houses" mit 3 000 bis 4 000 Insassen, in monumentalen Gebäuden untergebracht, die Struktur der Gefängnisse in den USA prägten. Auch die Folgen der weitergehenden Differenzierung der Gefängnisorganisation im Zuge der Einführung von Behandlungskonzepten sind nicht Gegenstand von Goffmans Überlegungen.
Ein zweiter Ansatz bezieht sich auf die sozialpsychologischen Theorien intergruppalen Verhaltens, mit dem sich soziale Konflikte und diskriminierendes Verhalten erklären lassen. Nach dem Minimalgruppen-Paradigma 6 reicht die Einteilung in zwei Gruppen aus, damit es zu einer Eigengruppen-Bevorzugung und Fremdgruppen-Abwertung kommt. Konflikte bzw. der Wettbewerb zwischen den Gruppen wirken indirekt, indem die Kategorisierung akzentuiert und die Diskriminierung verstärkt werden. 7
Eine Weiterung des Minimalgruppen-Paradigmas stellt die Theorie der sozialen Identität (TSI) dar. 8 Sie beruht auf der Vorstellung, dass Menschen nach einem zufrieden stellenden Selbstkonzept oder Selbstbild streben. 9 Das Selbstkonzept wird wiederum zum Teil durch die Einbindung in Gruppen bestimmt. Gruppen bilden Kategorien für die Definition sozialer Zugehörigkeit und ermöglichen zugleich ihren Mitgliedern soziale Identität. Eine positive Gestaltung des Selbstkonzepts setzt voraus, die Eigengruppe eher positiv zu sehen. Die eigene Gruppe wird (positiv) bewertet, indem sich Individuen mit anderen Gruppen vergleichen und sich von ihnen unterscheiden.
Vorurteile und Stereotype sind Teil intergruppaler Differenzierung und tragen zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung einer positiven sozialen Identität bei. 10 Durch den sozialen Vergleich ist es möglich, positive Stereotype von der Eigengruppe zu entwickeln und sich mithilfe negativer Stereotype von der Fremdgruppe abzugrenzen. Intergruppen-Differenzierungen treten vor allem dann auf, wenn die soziale Identität bedroht ist oder ein Konflikt zwischen Gruppeninteressen vorliegt. Wer eine Bedrohung seiner Identität wahrnimmt, versucht andere Gruppen abzuwerten, selbst wenn der Abwertungsprozess auf subjektiven bzw. "eingebildeten" Gründen (z.B. "Ausländer nehmen uns die Arbeit weg") beruht.
In der Literatur werden verschiedene Strategien zur Herstellung einer positiven sozialen Identität beschrieben. 11 Wenn die Grenzen zwischen den Gruppen als durchlässig wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit, dass Mitglieder einer statusniedrigen Gruppe diese verlassen und zu einer statushöheren aufsteigen. Dadurch verändern sie ihre individuelle Position; die Statusrelationen der Gruppen hingegen bleiben unverändert. Eine weitere Strategie zielt darauf ab, durch Wettbewerb mit der Fremdgruppe die Statusbeziehungen zwischen Eigengruppe und Fremdgruppe zu ändern.
Sind die Gruppengrenzen durchlässig, ist eine kognitive Umdeutung möglich (Dekategorisierung). Dieser Strategie würde z.B. entsprechen, Provokationen in der Haft nicht mit Gewalt oder Gewaltandrohung zu beantworten. Eine weitere Möglichkeit zur Dekategorisierung besteht in der Aufwertung oder der Veränderung der Vergleichsparameter. Durch geeignete Behandlungs- und Trainingsprogramme im Strafvollzug lässt sich unter Umständen ein Wandel von gewaltförmigen zu sozial-kommunikativen Problemlösungsstrategien herbeiführen.
Im Strafvollzug ist davon auszugehen, dass die soziale Identität der Insassen unsicher und stark bedroht ist und es zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Gruppen kommt. Aufgrund der hierarchischen Statusdifferenzen ist der stärkste Konflikt zwischen der Gruppe der Insassen und der Gruppe der Bediensteten anzunehmen. Die Gruppengrenzen sind hier in der Regel undurchlässig. Das Bestreben, durch soziale Mobilität eine Statusveränderung herbeizuführen, ist somit begrenzt.
Es ist anzunehmen, dass sich Differenzierungen vor allem zwischen den Gefangenengruppen entwickeln, deren Grenzen durchlässiger sind.
Unterschiede zwischen den Gruppen werden durch soziale Merkmale bestimmt. Dazu zählen ethnische (türkische Herkunft, Spätaussiedler), politische (Rechtsextreme), aber auch habituelle Merkmale, wie körperliche Stärke, Wendigkeit, Geschicklichkeit und Risikobereitschaft.
In der Studie wurden 65 männliche jugendliche Strafgefangene interviewt. 12 16 von ihnen saßen in Neustrelitz, 17 in Spremberg, 11 in Wriezen und 21 in Berlin ein. Das durchschnittliche Alter der Befragten lag zum Zeitpunkt der Erhebung bei 20,7 Jahren und variierte zwischen 16 und 26 Jahren. Die Verteilung der Schulbildung der Gefangenen bestätigte im Allgemeinen die Ergebnisse einschlägiger Studien: 13 Über die Hälfte der Befragten (37) hatte einen Hauptschulabschluss, ein Viertel (16) gar keinen Abschluss und ein Fünftel (12) einen Realschulabschluss.
Die Mehrheit der Befragten (49 Fälle) sitzt wegen einer Gewaltstraftat in Haft (Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung, Totschlag und Mord). Die Deliktgruppe der Gewaltstraftaten war somit am häufigsten vertreten und in Berlin am stärksten ausgeprägt (19 Fälle bei N=21). Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, Sachbeschädigung und Betrug) wurden mit 20 Fällen am zweithäufigsten genannt. Mit 5 Fällen war der Anteil derjenigen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Verurteilung geführt hatten, am geringsten. 14 Die auffällige Dominanz der Gewaltstraftaten entspricht einer Entwicklung, die seit Anfang der 1990er Jahre festgestellt wird. Der Anteil der Jugendlichen, die wegen Raub und Erpressung (von 18,5 % auf 24,9 %) und Körperverletzung (0,6 % auf 11,5 %) verurteilt wurden, nahm kontinuierlich zu. 15 Der vergleichsweise hohe Anteil von Gefangenen, die wegen Gewaltstraftaten verurteilt wurden, konnte ebenso bei Insassen mit Migrationshintergrund festgestellt werden. 16 Eine ähnliche Tendenz zeigte sich bei den befragten Jugendlichen der Berliner JVA.
Ganz gleich, um welche Anstalt es sich handelt, der größte Teil der Jugendlichen nimmt Gruppen in seinem Haftalltag wahr. Dabei rechnen sich die wenigsten der Befragten irgendeiner Gruppe zu. Gruppen mit einer rechtsextremen Orientierung sind vor allem in Spremberg und Wriezen präsent, in Neustrelitz spielen sie kaum eine Rolle. In Berlin hingegen dominieren Gruppen mit ausländischem Hintergrund. Es sind weitgehend Angehörige der türkischen Minderheit und Jugendliche aus dem Libanon und aus Palästina, die als "Araber" bezeichnet werden. Die nichtdeutschen Jugendlichen in der Berliner Anstalt kennen sich bereits durch ihre Zugehörigkeit zu delinquenten Gruppen in ihrem Wohnquartier. Kaum von Bedeutung sind Gruppen, die mit einer jugendkulturellen oder linken politischen Symbolik in Erscheinung treten (Linke, Punks, Hip-Hop-Anhänger). Mitunter spielt auch die Unterscheidung zwischen (körperlich) "Starken" und "Schwachen" als gruppenbildendes Merkmal eine Rolle.
Offensichtlich gibt es im Gefängnis verschiedene Arten von Gruppenformationen. Es gibt Gruppen, die mit gemeinsamen Zielen und Interessen auftreten und ein "Wir-Gefühl" aufweisen. 17 Das können politische Ziele sein, die Wahrung des Zusammenhalts aufgrund der gemeinsamen ethnischen Herkunft oder das Bestreben, den Handel mit bestimmten Gütern und Dienstleistungen in der Haft unter Kontrolle zu halten. Die Existenz einer sozialen Gruppe ist an ein solches "Wir-Gefühl" gebunden, womit sich deren Mitglieder als Eigengruppe von anderen, der Fremdgruppe, abgrenzen. Gruppenbildungen dieser Art sind in der Haft allerdings auch immer nur begrenzt möglich. Da sie nicht nur eine Bedrohung für die Mitgefangenen, sondern auch für Bedienstete und Anstaltsleitung, ja für die Anstalt insgesamt darstellen können, wird darauf geachtet, Gruppenbildungsprozesse unter Kontrolle zu halten und ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken (z.B. Dekonzentration der Unterbringung).
Neben den sozialen Phänomenen können auch bestimmte Eigenschaften, mit denen Menschen klassifiziert werden und durch die ihnen eine bestimmte Statusposition in der informellen Hierarchie der Anstalt zugewiesen wird, das entscheidende Merkmal für die Bildung einer Gruppe sein.
In allen untersuchten Anstalten demonstrieren die vorherrschenden Gruppen ihre Macht, indem sie bestimmte Territorien in der Haftanstalt besetzen. Durch ihre "öffentliche" Präsenz kontrollieren sie Räume und soziale Beziehungen. Auffallend ist außerdem, dass neben (physischer) Stärke auch die Schwere und Art des Delikts und die Dauer der Haft als Differenzierungsmerkmal für Gruppenbildung wahrgenommen wird. Dieser Befund entspricht den Erwartungen und wird auch in der Literatur bestätigt. 18
In den Anstalten, in denen rechtsextreme Gruppen (Spremberg, Wriezen) oder Gruppen ethnischer Minderheiten (Berlin) eine starke Präsenz haben, verfügen sie über einen hohen Status in der informellen Anstaltshierarchie. In Neustrelitz wird jenen Gruppen ein hoher Status zugesprochen, deren Mitglieder durch (körperliche) Stärke und Gewaltbereitschaft hervortreten. Umgekehrt stehen neue oder körperlich unterlegene Gefangene auf der Hierarchiestufe ganz unten und werden vielfach auch diskriminierend behandelt.
Ein Verständnis für die Legitimität informeller Gruppenhierarchien vermag die Mehrheit der Insassen in allen Anstalten allerdings nicht aufzubringen. Nur wenige Gefangene in Spremberg und Berlin versprechen sich vom Bestehen einer Gruppenhierarchie eine disziplinierende Wirkung. In Berlin sind das vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund, die auf lange Erfahrungen in einer ethnisch homogenen kriminellen Gruppe verweisen können.
Während Gruppenhierarchien von den meisten Insassen abgelehnt werden, ist die Zustimmung zu individuellen Hierarchien sehr viel stärker ausgeprägt. Die Insassen machen einerseits die Erfahrung, dass der Anschluss an feste Gruppen nur begrenzt möglich ist, andererseits, dass jeder in hohem Maße auf sich selbst angewiesen ist. Im Unterschied zu "draußen" ist die Wahlfreiheit in den Beziehungen zu Mitgefangenen deutlich eingeschränkt. Stabile Freundschaftsbeziehungen überdauern kaum, wenn sie nicht von einem Interesse geleitet sind. Die Häftlinge wägen genau ab, mit wem sie sich zu welchem Zweck einlassen. Soziale Beziehungen sind so einem gewissen Kosten-Nutzen-Kalkül unterworfen.
Ausnahmslos in allen Anstalten werden Statusrelationen anerkannt, die auf (physischer) Stärke beruhen oder auf dem Vermögen, sich durch Gewaltandrohung durchzusetzen; gleiches gilt für die besondere Schwere eines Delikts (Mord und Raub) und die damit im direkten Zusammenhang stehende Länge der Haftdauer. In Spremberg und Berlin spielt für einige Gefangene der Kontakt zu einflussreichen Freunden eine Rolle. In Wriezen und Neustrelitz genießen Insassen, die besondere intellektuelle und soziale Fähigkeiten aufzuweisen haben, einen hohen Status. Der Zugang zu besonders nachgefragten Gütern und Dienstleistungen als Status erhöhendes Merkmal wird nur von wenigen Jugendlichen aus Neustrelitz und Berlin genannt.
Wenn Gruppenhierarchien in geringerem Maße legitimiert werden als individuelle Hierarchien, so mag das vor allem mit den hierarchischen Beziehungen in der Anstalt und mit der geringen Durchlässigkeit von Gruppengrenzen in Haftanstalten zu tun haben. Statusveränderungen sind ganz überwiegend im Rahmen von interpersonellen Beziehungen, kaum aber zwischen Gruppen möglich.
Da in einer geschlossenen Anstalt wie dem Strafvollzug interpersonelle Beziehungen im Vergleich mit Gruppenbeziehungen Veränderungen eher zugänglich sind, hat das auch Auswirkungen auf die Entwicklung von Konflikten und Gewalt. Mit Ausnahme Berlins werden in allen ostdeutschen Anstalten Gruppenkonflikte kaum festgestellt. Es gibt vor allem Konflikte auf der interpersonellen Ebene. In allen Anstalten sind Neuankömmlinge und (körperlich) unterlegene Häftlinge Demütigungen und Drangsalierungen ausgesetzt - in Wriezen insbesondere die Linken, so genannte Kiffer und Punks, in Neustrelitz und Berlin die Sexualstraftäter. In Berlin berichteten insbesondere deutsche Gefangene von gewaltsamen Übergriffen durch nichtdeutsche Insassen.
Bemerkenswert ist, welche Begründungen die Jugendlichen dafür geben, dass Gruppenkonflikte in der Haft kaum auftreten. Ein Erklärungsmuster zielt darauf ab, dass gewissermaßen "alle in einem Boot sitzen". Offen ausgetragene Gruppenkonflikte würden die Aufmerksamkeit der Anstaltsleitung erregen und stärkere Kontroll- und Repressionsmaßnahmen heraufbeschwören. Ein anderes Erklärungsmuster lässt sich mit der Aussage "Jeder ist sich selbst der nächste" zusammenfassen. Da im alltäglichen Überlebenskampf im Gefängnis niemandem getraut werden kann, ist es ratsam, sich weniger auf die Gruppe als auf wechselnde Zweck-Nutzen-Beziehungen zu verlassen. Eine Ausnahme bildet die JVA in Berlin, in der ethnische Gruppen einen großen Einfluss auf die Machtbeziehungen der Insassen haben. Hier erfolgt eine kontinuierliche Rekrutierung von straffälligen Jugendlichen aus den ethnischen Milieus in Berlin. Die Beziehungen, die sich an den traditionellen Merkmalen Ehre, Männlichkeit und Dominanz orientieren, umspannen Freundschaften in der Haft und im Leben "draußen" auf der Straße.
Den Aussagen der Jugendlichen zufolge gehört Gewalt in allen Anstalten zum Alltag. Sie ist ganz überwiegend ein situatives Phänomen. Planvolle Aktionen und die Verwendung von Waffen sind ausgesprochen selten. 19 Aus der Täterperspektive werden Reaktionen auf selbst empfundene Beleidigungen und Provokationen beschrieben. Kleinste Anlässe und verbale Streitigkeiten - die Beleidigung der Familie, die Verletzung der Ehre - können eskalieren. Dabei muss nicht immer gleich Gewalt ausgeübt werden. Allein die Androhung genügt, um die Gefolgschaft oder Dienste eines Mitgefangenen zu erzwingen, ihn zu erniedrigen oder den Einkauf zu erpressen. In besonderer Weise fühlen sich Insassen herausgefordert, wenn sich Mitgefangene bei Regelverletzungen über sie bei Bediensteten beschweren oder gar Strafanzeige stellen. Dieses Verhalten gilt als "Anscheißen".
Situationen, in denen Gewalt in einem fremdenfeindlichen oder rassistischen Zusammenhang steht, ließen sich nur in zwei Fällen nachweisen. In seltenen Fällen berichten Opfer von (sexuellen) Misshandlungen. Weit verbreitet sind hingegen Erniedrigungen, wenn neu aufgenommene Gefangene "gestestet" oder Dienstleistungen wie Kaffee kochen, Geschirr spülen, die Zelle säubern u. Ä. von Mithäftlingen erzwungen werden. Einige berichteten über körperliche Misshandlungen (z.B. glühende Zigarette auf der Brust ausdrücken).
Ganz gleich, ob man Gewalt aus der Täter- oder der Opferperspektive analysiert, einig sind sich die Jugendlichen weitgehend darüber, dass derjenige, der sich im Gefängnis mit Gewalt oder Gewaltandrohungen durchsetzen kann, Respekt genießt und in der Anstalt als erfolgreich gilt. Gleichwohl ist Gewalthandeln im Gefängnis immer auch an Bedingungen geknüpft. Das sind in erster Linie die hierarchische Struktur und die damit verbundene Kontrolle.
Rechtliche, zeitliche und räumliche Bedingungen setzen den Gelegenheitsstrukturen für Gewalt enge Grenzen. Viele Jugendliche fürchten die Folgen von Arrest, Rücknahme von Vollzugslockerungen u. Ä., wenn sie bei einer Gewalttat entdeckt werden. In der Haft ist das Entdeckungsrisiko vergleichsweise hoch. Nicht jeden hält das allerdings von Übergriffen zurück. Manche entwickeln ein feines Gespür dafür, wo und wann sie weitgehend ungestört agieren können. Zellen, Duschräume, Ausbildungs- und Arbeitsstätten oder Orte, wo die Freizeit verbracht wird, bieten immer auch günstige Tatgelegenheiten, selbst wenn sie einer noch so starken Kontrolle unterliegen. Obwohl die meisten Jugendlichen versuchen, eskalierende Situationen zu vermeiden und potenziellen Tätern aus dem Weg zu gehen, können sie nicht verhindern, dass es irgendwann doch zu Schlägereien kommt. Täter und Opfer begegnen sich auf engstem Raum und können sich in den seltensten Fällen ausweichen. Wenn der "Funke überspringt", versagen auch die besten Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen.
Besonders häufig beklagen die Jugendlichen gewalttätige Übergriffe in der U-Haft. Hier ist die Situation völlig unübersichtlich und unberechenbar. Im Vergleich dazu wird die Gewaltbelastung im geschlossenen Vollzug als nicht so stark empfunden. Am geringsten ist das Gewaltniveau im offenen Vollzug.
Generell kommen in den untersuchten Anstalten eher interpersonelle Konflikte als Gruppenkonflikte vor. Die Existenz von Gruppen muss nicht zwangsläufig zu Gruppenkonflikten führen. Ein gutes Beispiel dafür sind die Rechtsextremen in den Brandenburger Anstalten Spremberg und Wriezen. In ihrem Verhältnis zu Mitgefangenen, Bediensteten und Anstaltsleitung sind sie darauf bedacht, Stärke zu demonstrieren, nicht aber durch Gewalthandlungen aufzufallen. Da Anstaltsleitung und Bedienstete in hohem Maße für Rechtsextreme in ihrer Haftanstalt sensibilisiert sind, stehen diese auch unter besonderer Kontrolle. Dieses Vorgehen festigt wiederum den Gruppenzusammenhalt der Rechtsextremen, und einige von ihnen versuchen sich politisch zu betätigen. 20 Dies stärkt die Märtyrerrolle der Gruppe und verleiht ihr einen herausgehobenen Status, nicht zuletzt auch gegenüber den Mitgefangenen.
Ob die Gruppe einen politischen Einfluss auf andere Jugendliche hat, kann an dieser Stelle nicht mit Bestimmtheit beantwortet werden. Die Aussagen der meisten Jugendlichen aus den Brandenburger Anstalten lassen darauf schließen, dass man zu den Rechtsextremen eher auf (respektvolle) Distanz geht. 21Annäherungsversuchen würden diese mit Misstrauen und Abwehr begegnen.
In Berlin spricht einiges dafür, dass die Gruppen ihre Beziehungen untereinander in einer Art "checks and balances" aushandeln. Dass hier manche Gruppen so stark hervortreten, liegt am Zusammenhalt der Jugendlichen ethnischer Minderheiten und an der gemeinsamen Herkunft aus einem bestimmten Stadtteil. Allerdings treten Gruppenkonflikte in den seltensten Fällen offen zutage. Die Aussagen der Jugendlichen lassen erkennen, dass Konflikte sehr wohl ausgetragen werden, allerdings so, dass Auseinandersetzungen nicht als Disziplinverstöße wahrgenommen und sanktioniert werden können.
Dass sich die Konfliktdynamik überwiegend in den interpersonalen Beziehungen durchsetzt, hat verschiedene Gründe. Die extremen Lebensbedingungen in der Haft sind gekennzeichnet vom Kampf um knappe Ressourcen und von Misstrauen gegenüber Mitgefangenen und Bediensteten. Das erfordert Strategien des "Überlebens" in einer permanent unsicheren Situation, die körperliche wie auch psychische Gefahren in sich birgt. Untersuchungen zur Gruppenbildung im Strafvollzug zeigen übereinstimmend zweckrationale Orientierungen im Sozialverhalten Gefangener. 22 Gruppen dienen einerseits dem Rückenhalt und haben unterstützende Funktion. Dennoch ist der Zugang zu ihnen begrenzt, und es mangelt den Beziehungen an einer starken Gruppenmoral und Solidarität aufgrund des fehlenden Vertrauens.
Berichte aus verschiedenen Strafvollzugsanstalten zeigen, welche Bedingungen Gruppenbildung unterstützen und wie mit ihnen umgegangen werden kann. 23 Die Grundorientierung zielt darauf, dass es für die Insassen attraktiver sein sollte, Status und Statusveränderungen auf legalem Wege herbeizuführen. Sechs Bedingungen: - Interne soziale Kontrolle in den Gruppen aufbrechen Gefangene, die einen hohen Status in der Anstalt genießen, kontrollieren Zugangsberechtigungen und Verpflichtungen von Insassen mit niedrigem Status. Der dominanten Gefangenengruppe ist die Definitionsmacht zu entziehen, indem offizielle Auswahlkriterien und Zugangskriterien durchgesetzt werden. - Gefangene mit hohem Status nicht als Konfliktschlichter nutzen Wer als Vollzugsbeamter die Dienste von statushohen Gefangenen nutzt, läuft Gefahr, sich in ein Abhängigkeitsverhältnis zu Gefangenen zu begeben. - Arbeitsplatzzuweisungen steuern Gefangene mit einem hohen Status versuchen Arbeitsplätze zu erhalten, die ihnen Privilegien garantieren (Kontrolle über bestimmte Güter und Dienstleistungen, große Bewegungsfreiheit, gute Kontakte zu Mithäftlingen u. Ä.). Im Hinblick darauf sollten Betreuer und Mitarbeiter darauf achten, dass die Arbeit nicht zum Statusausbau genutzt wird. - Überbelegung vermeiden Räumliche Enge stärkt soziale Bindung und Kontrolle im Rahmen der Gruppe und begünstigt Übergriffe auf statusniedrige Gefangene. Als Gegenmaßnahme sollten Überbelegung vermieden und eine Dekonzentration der Organisationseinheiten erfolgen (Wohngruppenvollzug). - Informationsmängel bei neu angekommenen Gefangenen Der Informations- und Erfahrungsvorsprung verleiht bereits länger einsitzenden Gefangenen Macht. Von daher sollte die Anstaltsleitung dafür sorgen, dass die Neuzugänge wichtige Informationen in einem Aufnahmegespräch erhalten. - Homogene Wohngruppen vermeiden Insassen, die nach bestimmten Problemmerkmalen zusammengefasst werden (z.B. rechtsextreme Einstellung), begünstigen offensichtlich eine starke Eigengruppen-Bevorzugung und Fremdgruppen-Abwertung. In der vorliegenden Untersuchung scheint dies vor allem in Spremberg der Fall zu sein, wo Rechtsextreme in einem Zellentrakt zusammengefasst sind. Es empfiehlt sich, Gruppenmitglieder zu dekonzentrieren und ggf. immer wieder ihren Umzug innerhalb der Anstalt zu veranlassen. Der Wohngruppenvollzug bietet dazu im Verhältnis zum Stationsvollzug die besseren Möglichkeiten.
1 Vgl.
Bernd-Rüdiger Sonnen, Jugendstrafvollzug in Deutschland.
Rechtliche Rahmenbedingungen und kriminalpolitische Entwicklungen,
in: Mechthild Bereswill/Theresia Höynck (Hrsg.),
Jugendstrafvollzug in Deutschland. Grundlagen, Konzepte,
Handlungsfelder. Beiträge aus Forschung und Praxis,
Mönchengladbach 2004, S. 57 - 78.
2 Hierzu gibt es bisher nur wenige
verlässliche Studien: Vgl. Wolfgang Frindte/Jörg Neumann,
Fremdenfeindliche Gewalttäter. Biographien und
Tatverläufe, Wiesbaden 2002; Andreas Maneros/Bettine
Steil/Anja Galvao, Der soziobiographische Hintergrund
rechtsextremer Gewalttäter, in: Monatsschrift für
Kriminologie und Strafrechtsreform (MschrKrim), 86 (2003) 5, S. 364
- 372; Figen Özsöz, Rechtsextreme Gefangene im
Strafvollzug, in: MschrKrim, 90 (2007) 1, S. 30 - 47.
3 Vgl. z.B. Christoph Flügge,
Rechte Gewalttäter in Haft - und was dann?, in: ZfStrVo,
(2002) 2, S. 82 - 86; Werner Nickolai/Joachim Walter,
Rechtsorientierte gewalttätige Jugendliche in und
außerhalb des Strafvollzugs. Wie reagiert die Sozialarbeit?
in: ZfStrVo (1994) 2, S. 69 - 74.
4 Vgl. Britta Bannenberg, Migration -
Kriminalität - Prävention, Gutachten zum 8. Deutschen
Präventionstag, in: Hans-Jürgen Kerner/Erich Marks
(Hrsg.), Internetdokumentation Deutscher Präventionstag,
Hannover 2003, www.praeventionstag.
de/content/8_praev/gutachten.htm.
5 Vgl. Erving Goffman, Asyle. Über
die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer
Insassen, Frankfurt/M. 1973. Goffman hat allerdings keine eigenen
Untersuchungen in Gefängnissen durchgeführt.
6 Vgl. Henri Tajfel/Michael Billig/R. P.
Bundy/Claude Flament, Social Categorization and Intergroup
Behaviour, in: European Journal of Social Psychology, (1971) 1, S.
78 - 149.
7 Vgl. Amélie Mummendey/Sabine
Otten, Theorien intergruppalen Verhaltens, in: Dieter Frey/Martin
Irle (Hrsg.), Theorien der Sozialpsychologie. Bd. 2. Gruppen-,
Interaktions- und Lerntheorien, Bern 2002, S. 95 - 119.
8 Vgl. A. Mummendey/S. Otten (ebd.) und
Henri Tajfel/John C. Turner, The Social Identity Theory of
Intergroup Behaviour, in: Stephen Worchel/William G. Austin (Eds.),
Psychology of Intergroup Relations, Chicago 1986, S. 7 - 24.
9 Vgl. Henri Tajfel, Social Identity and
Intergroup Relations, Cambridge 1982.
10 Vgl. Andreas Zick, Vorurteile und
Rassismus, Münster 1997.
11 Verschiedene Strategien zur
Herstellung einer positiven sozialen Identität werden u.a.
beschrieben in: Michael A. Hogg/Dominik Abrams, Social
Identifications, London 1988; vgl. auch Anm. 8.
12 Die Jugendlichen wurden mit einem
problemzentrierten Interview befragt. Dabei handelt es sich um eine
offene, halbstrukturierte Befragung, bei der die Befragten frei zu
Wort kommen. Das Interview ist zugleich auf bestimmte
Problemstellungen (z.B. Intergruppentheorien, Gewalterfahrungen und
Bewältigungsstrategien) zentriert. Die Fragestellungen sind so
konzipiert, dass an maßgeblichen sozialen Problemen (die
Situation in der Jugendstrafanstalt) angesetzt wird, sie auf einen
spezifischen Gegenstand (Gruppen, Diskriminierung und
Bewältigungsprozesse in der Haft) bezogen sind und die
subjektive Bedeutung von Handlungs- und Erfahrungssituationen offen
gelegt wird. Vgl. Philipp Mayring, Einführung in die
qualitative Sozialforschung. Eine Anleitung zu qualitativem Denken,
Weinheim 1999.
13 Vgl. Werner Greve/Dirk Enzmann,
Etikettierung durch Jugendstrafe? Wider einige Gewissheiten des
Labeling-Ansatzes, in: Mechthild Bereswill/Werner Greve (Hrsg.),
Forschungsthema Strafvollzug. Baden-Baden 2001, S. 207 - 250. Bei
der Auswertung der Deliktverteilung wurde die jeweils schwerste
Straftat zugrunde gelegt, die zur Verurteilung geführt
hat.
14 Bei der Auswertung der
Deliktverteilung wurde die jeweils schwerste Straftat zugrunde
gelegt, die zur Verurteilung geführt hat.
15 Vgl. Frieder Dünkel, Aktuelle
Entwicklungen und statistische Daten zum Jugendstrafvollzug in den
neuen und alten Bundesländern, in: ZfStrVo (2002) 2, S. 67 -
76; Kinder und Jugendliche als Täter und Opfer, in:
Bundesministerium des Inneren/Bundesministerium der Justiz (Hrsg.),
Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2007,
www.bmj.bund.de/
files/-/1485/2.%20Periodischer%20Sicherheitsbericht
%20Langfassung.pdf, S. 382ff.
16 Vgl. Christian Pfeiffer/Peter
Wetzels, Zur Struktur und Entwicklung der Jugendgewalt in
Deutschland. Ein Thesenpapier auf Basis aktueller
Forschungsbefunde, in: APuZ, (1999) 26, S. 3 - 22; Stefan
Suhling/Tilman Schott, Ansatzpunkte zur Erklärung der
gestiegenen Gefangenenzahlen in Deutschland, in: M.Bereswill/W.
Greve (Anm.13), S. 25 - 83.
17 Von einer Gruppe ist dann die Rede,
wenn mehrere Menschen in sozialen Beziehungen stehen und über
eine gewisse Zeit gemeinsame Ziele verfolgen. Die Realisierung der
Ziele erfolgt durch situationsübergreifende
Interaktionsprozesse, welche durch gemeinsam geteilte Normen und
Interessen, aber auch durch Rollenzuweisungen aufrechterhalten
werden. Vgl. Hans Paul Bahrdt, Schlüsselbegriffe der
Soziologie, München 1990.
18 Vgl. Günther
Kaiser/Hans-Jürgen Kerner/Heinz Schöch, Strafvollzug. Ein
Lehrbuch, Heidelberg 1992, S. 432ff.
19 Zu ähnlichen Aussagen gelangt
W. Wirth, Gewalt unter Gefangenen. Kernbefunde einer empirischen
Studie im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Herausgegeben vom Kriminologischen Dienst des Landes NRW,
Düsseldorf 2006.
20 Die Aktivitäten bestehen vor
allem in Kontakten zuMitgliedern von "Kameradschaften"
außerhalb des Gefängnisses und zur HNG
(Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und
deren Angehörige). Letztere unterstützt die rechtsextreme
Propagandaarbeit in den Gefängnissen.
21 Die Ergebnisse zu politischen
Einstellungen, die hier nicht diskutiert werden können, deuten
darauf hin, dass die politischen Einstellungen der Insassen
unabhängig von der Existenz einer rechtsextremen Gruppe sind.
In allen ostdeutschen Jugendstrafanstalten sympathisieren ca. ein
Drittel der Insassen mit rechtsextremen Einstellungen.
22 Vgl. Donald Clemmer, The Prison
Community, New York 1965; Michael Hürlimann, Führer und
Einflußfaktoren in der Subkultur des Strafvollzugs,
Pfaffenweiler 1993; Gerhard Kette, Haft. Eine sozialpsychologische
Analyse, Göttingen 1991.
23 Vgl. Maida-G. Dietlein, Bilder des
GULag im baden-württembergischen Jugendstrafvollzug von heute,
in: ZfStrVo, (2002) 3, S. 151 - 160; Andreas Meier, Subkultur im
Jugendstrafvollzug im Kontext von Jugendbiographien, in: ZfStrVo,
(2002) 3, S. 139 - 146; Stephan Müller-Marsell, Subkultur im
Strafvollzug, in: Willi Pecher (Hrsg.), Justizvollzugspsychologie
in Schlüsselbegriffen, Stuttgart 2004, S. 286 - 298; Manfred
Otto/Kristina Pawlik-Mierzwa, Kriminalität und Subkultur
inhaftierter Aussiedler, in: DVJJ-Journal, 172 (2001) 2, S. 124 -
132.