Der Versuch von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU), die Proklamation einer sicheren Rente mit der so genannten Generationengerechtigkeit in einem Gesetz zu vereinbaren, passierte am 10. Oktober 1997 mit der Zustimmung von 313 Abgeordneten bei 280 Gegenstimmen den Bundestag.
Zentrale und heftig umstrittene Neuerung des "Rentenreformgesetzes 1999" war die Einführung eines Demografiefaktors. Damit reagierte die Unions-geführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) auf eine zunehmend höhere Lebenserwartung und damit längere Rentenbezugszeiten: Die Rente sollte nun langsamer steigen, und der Höchstsatz von 70 auf 64 Prozent sinken. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und der frühere Renteneintritt für Frauen wurden abgeschafft, die Altersgrenze für Schwerbehinderte angehoben, die Bemessung für vermindert Erwerbstätige neu geregelt und die Kindererziehung stärker berücksichtigt.
Als "nicht notwendig, unsozial und systemzerstörerisch" kritisierte Petra Bläss (PDS) die Reform im Plenum. Matthias Berninger (Bündnis 90/Grüne) sorgte sich, die Sicherheit der Rente könne nicht mehr uneingeschränkt gelten, und Ulrike Mascher (SPD) beklagte eine "faktische Verschlechterung im Rentenrecht".
Blüm verwies auf den "Wertewandel", auf dessen Herausforderungen "unser System antworten" müsse. Rentensicherheit sei kein "Naturereignis" und nur zu erhalten, wenn auf Veränderungen bei Bevölkerungsentwicklung und Arbeitswelt reagiert werde.
Notwendig wurde die Reform auch durch eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, vor allem in den neuen Bundesländern. Geringere Beitragseinnahmen bei wachsenden Rentenausgaben verursachten eine jährliche Mehrbelastung von 10 Milliarden Euro. Das Gesetz sollte am 1. Januar 1999 in Kraft treten. Nach ihrem Wahlsieg 1998 setzte die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Reform teilweise außer Kraft und entwickelte das Konzept der "Riester-Rente".