Information Das im Internet öffentlich zugängliche
Standortregister unterrichtet jedermann präzise über die
Felder mit Genmais.
KOMPAKT
- Abstand Nach dem Regierungsentwurf muss
zwischen Feldern mit Genmais und konventionell kultivierten
Äckern ein Mindestabstand von 150 Metern gewahrt werden. Zu
Flächen von Bio-Landwirten beträgt die Distanz mindestens
300 Meter.
- Kennzeichnung Tierische Nahrungsmittel wie
Fleisch, Milch, Eier, Käse oder Joghurt können nach dem
Entwurf künftig als "gentechnikfrei" deklariert werden: Diese
Produkte stammen dann von Tieren, die nicht mit gentechnisch
veränderten Futtermitteln ernährt worden sind.