Die Bundesregierung will bestimmte Anforderungen an den freien Handel mit energiebetriebenen Produkten stellen, um dadurch deren schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu mindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf über die "umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte" ( 16/6651 ) vorgelegt, durch den die so genannte Ökodesign-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Bundestag hat den Entwurf am 25. Oktober zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Vor allem soll eine bessere Energieeffizienz dazu beitragen, die Zielvorgaben der EU zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zu erreichen.
Die Nachfrage nach Elektrizität sei die am schnellsten wachsende Kategorie des Endenergieverbrauchs und werde in den nächsten 20 bis 30 Jahren weitersteigen, wenn die Politik nichts dagegen unternehme, schreibt die Regierung. Energieeinsparungen seien die günstigste Art, die Versorgung sicherer zu machen und die Abhängigkeit von Einfuhren zu reduzieren. Betroffen vom Gesetzentwurf sind Produkte mit einem EU-weiten Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück pro Jahr. Erfasst werden soll der gesamte Lebenszyklus des Produkts. Ein Hersteller kann danach verpflichtet werden, dessen Auswirkungen auf die Umwelt umfassend zu analysieren, ein ökologisches Profil zu erstellen und es anhand von Referenzwerten zu bewerten. z