GENTECHNIKGESETZ-NOVELLE
Regierung weist zahlreiche Einwände des Bundesrates zurück
Das Gentechnikgesetz soll geändert werden. Ein dazu von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf ( 16/6814 ) sieht "deutliche Verfahrenserleichterungen für Arbeiten in gentechnischen Anlagen" vor.
Dazu solle eine Einteilung in vier Sicherheitsstufen erfolgen. Erstmalige gentechnische Arbeiten in der Sicherheitsstufe 1 seien demnach nur noch anzuzeigen statt wie bisher anzumelden. Die Umstellung von der Anmelde- zur Anzeigepflicht habe zur Folge, dass der Betreiber der gentechnischen Anlage sofort nach Eingang der Anzeige bei der zuständigen Behörde mit den Arbeiten beginnen kann, schreibt die Regierung.
Allerdings, so heißt es in der Begründung, dürfe die Verfahrenserleichterung nicht zu Umwelt- oder Gesundheitsgefährdungen führen. Die Durchführung der angezeigten gentechnischen Arbeiten soll im Falle einer solchen Gefährdung von den Behörden vorläufig untersagt werden können.
In seiner Stellungnahme lehnt der Bundesrat die Einführung einer Anzeigepflicht ab. Der Vorteil des Betreibers, sofort mit den Arbeiten beginnen zu können, sei faktisch unbedeutend, heißt es. Dem stünden hingegen gravierende Nachteile gegenüber. So bestünden erhebliche Rechtsunsicherheiten, da das Risiko einer nachträglichen Anordnung bis hin zu einer vorläufigen Untersagung der Arbeit drohe. Auch die in der Novelle vorgesehene Beibehaltung des öffentlichen Zugangs zum Standortregister für Gentechnik-Anbauflächen lehnt der Bundesrat ab. Angesichts der "flurstückgenauen" Information über Anbauflächen sei es in den letzten Jahren wiederholt zur Zerstörung angebauter gentechnisch veränderter Pflanzen gekommen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden geführt habe. Um dem vorzubeugen, so der Bundesrat, sollte im öffentlichen Teil des Standortregisters nur die Gemarkung angegeben werden, auf die sich das Feld bezieht. Dies lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ebenso ab wie den überwiegenden Teil der weiteren 20 Einwendungen des Bundesrates.
Den umfassenden Schutz von Mensch, Umwelt und gentechnikfreier Landwirtschaft im Gentechnikrecht sicherzustellen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/6943 ). Außerdem plädieren die Abgeordneten für eine umfassende Transparenz und Wahlfreiheit beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen.
Um die Nützlichkeit des Standortregisters für die landwirtschaftliche Praxis zu erhöhen, so wird angeregt, solle zukünftig gewährleistet sein, dass gemeldete Flächen mit gentechnisch verändertem Anbau wieder aus dem Register gestrichen werden, wenn entgegen der ursprünglichen Planung doch keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.
In einem weiteren Antrag fordern die Bündnisgrünen ( 16/6944 ) die Kennzeichnung von Produkten von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Derzeit, so heißt es in der Begründung, hätten Verbraucher keine Möglichkeit, auf tierische Produkte, die mit derartigen Futtermitteln erzeugt wurden, zu verzichten. In der EU-Kommission gebe es keine Bereitschaft, diese Kennzeichnungslücke zu schließen. Daher müsse national sichergestellt werden, dass Verbraucher erkennen können, ob das gewählte Produkt ohne den Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel hergestellt wurde.