Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu erleichtern, fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, das Mietrecht zu ändern. Wie aus einem Antrag der Liberalen ( 16/7175 ) hervorgeht, solle künftig der Vermieter ein Wahlrecht zwischen einer Modernisierungsmieterhöhung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und einer Mieterhöhung im Wege einer vertraglichen Vereinbarung erhalten. Wird der zweite Weg eingeschlagen, müsse der Vermieter dem Mieter eine Betriebskostenersparnis mindestens in Höhe der Mieterhöhung garantieren. Dazu genüge die Zustimmung einer Mehrheit von drei Vierteln aller Mieter von fünfzig Prozent der Gesamtmietfläche, um Mieterhöhungsansprüche gegen alle Mieter durchzusetzen.
Über den Aufenthalt möglicher Straftäter nach dem Völkerstrafgesetzbuch muss der Informationsfluss zwischen der Bundesregierung und der Generalbundesanwaltschaft verbessert werden. Dies gelte insbesondere für die Auslandsvertretungen und die Grenzschutzbehörden, so ein Antrag der Grünen ( 16/7137 ). Hierdurch könne gewährleistet werden, dass die Generalbundesanwaltschaft gegebenenfalls rechtzeitig Haftbefehl beantragen oder andere Ermittlungsmaßnahmen einleiten könne. In einem Gesetzentwurf ( 16/7134 ) sprechen sich die Grünen zudem dafür aus, dass das Absehen von Verfolgung bzw. die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens der Generalbundesanwaltschaft künftig der Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts bedarf.
Wer eine zulässige Berufung eingelegt hat, kann gegen dieses Urteil nicht mehr Revision (Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler) einlegen, so der Vorschlag des Bundesrates in einem Gesetzentwurf ( 16/6969 ). Die Strafprozessordnung sollte entsprechend geändert werden. Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab. Sie sieht grundlegende Nachteile für das Strafverfahren. Diese Nachteile wären weitaus gewichtiger als die mit dem Entwurf eventuell verbundenen Einsparungen, heißt es.
Die FDP-Fraktion will bessere Anreize zur privaten Altersvorsorge für Geringverdiener schaffen. Jeder Grundsicherungsbezieher solle einen Freibetrag von 100 Euro für Einkünfte aus privater Altersvorsorge besitzen. Darüber hinausgehende Altersvorsorgeeinkommen sollten bis zu einer Höhe von 800 Euro zu 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben. Diese Anrechnungsregelung solle im Übrigen für alle Einkommensarten gelten. Zugleich macht sich die FDP erneut für ihr Konzept eines liberalen Bürgergeldes stark.