Bundesrat
Weniger Gesetze zustimmungspflichtig
Die erste Stufe der Föderalismusreform hat die Handlungsfähigkeit des Bundes offfenbar gestärkt. Seit Inkraftreten der Reform sei die Zahl der durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze gesunken, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8688) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6499). Die Quote der zustimmungspflichtigen Gesetze habe im Zeitraum von September 2006 bis August 2007 bei 44,2 Prozent gelegen. Nach altem Recht habe sie 59,2 Prozent betragen.
Die Regierung kündigt an, dass sie aufgrund der ihr nun ausschließlich obliegenden Gesetzgebungskompetenz mehrere Gesetzesinitiativen plane. So sei unter anderem vorgesehen, im Jahr 2008 das Gesetzgebungsverfahren für ein Bundesmeldegesetz einzuleiten. Nach den Plänen des Bundesinnenministeriums solle es die Regelungen des Melderechtsrahmengesetzes und der Landesmeldegesetze der Länder zusammenführen und die rechtlichen Vorrausetzungen für ein Bundesmelderegister schaffen.
Weiter schreibt die Regierung, sie teile nicht die Ansicht, dass dezentral organisierte Länderpolizeien Sicherheitsaufgaben besser und schneller wahrnehmen könnten als eine Polizeibehörde des Bundes. Vielmehr bestehe die Gefahr von verlängerten Reaktionszeiten im Falle einer länderübergreifenden Gefahr.