Der Bundestag hat am 19. Juni mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD das Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetz ( 16/9038, 16/9631) in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung angenommen. Während FDP und Linksfraktion gegen die Vorlage stimmten, enthielten sich die Grünen. Das Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien um, die die Grundlagen für die nationale Gesetzgebung umstrukturieren und erweitern. Durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderung des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes sollen die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung genutzt werden.
Von einem "wichtigen Gesetz" spricht die Koalition. Es sei geeignet, um dem Terrorismus den finanziellen Boden zu entziehen. Die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien, so die Fraktionen, ziele unter anderem darauf ab, die Anzeigepflicht in Terrorismusfinanzierungsfällen auf alle dem Geldwäschegesetz unterliegenden Unternehmen und Personen auszudehnen. Mit dem Änderungsantrag, so hieß es weiter, komme man den in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geäußerten Vorstellungen des Bundesrates entgegen und sorge so für eine vereinfachte Handhabung.
Kritik gibt es von der FDP-Fraktion. Von einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien könne keine Rede sein, auch wenn man die Ziele des Entwurfes unterstütze. Die Linksfraktion schließt sich weitgehend den Argumenten der Liberalen an und bewertete die "Übererfüllung" der Vorgaben als "kritisch". Zudem sei angesichts "vieler offener Fragen" eine Anhörung sinnvoll gewesen. Die Grünen stellen fest, dass an der Umsetzung der Richtlinien kein Weg vorbei geführt habe. Schließlich sei man dabei ohnehin schon in Verzug geraten.