Alkohol gilt gemeinhin als "weiche" Droge und die etablierte Alkoholforschung definiert ihn lediglich als Zellgift. Als Medikament, das er wegen seiner (gefährlichen) Wirkungen eigentlich ist, wäre er verschreibungspflichtig und fiele unter das Betäubungsmittelgesetz. Tatsächlich wird Alkohol dem Lebensmittelrecht zugeordnet, sein Konsum ist legal. Das Getränk ist Teil unserer Alltagskultur und sein Genuss scheint zu vielen Anlässen beinahe obligatorisch. Doch sozial integrierten Trinkmustern stehen Risiken, Probleme und Störungen durch den übermäßigen Konsum von Alkoholika gegenüber: Zehn Prozent der deutschen Bevölkerung konsumieren 50 Prozent der alkoholischen Getränke; zehn Millionen Menschen in Deutschland gelten als behandlungs-, zumindest aber beratungsbedürftig.
Eine von den Gesundheitsorganisationen der Bundesrepublik angestrebte Alkoholkontrollpolitik, wie sie auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union (EU) angestrebt wird, zielt auf eine Reduzierung des Alkoholkonsums pro Kopf der Bevölkerung. Die Alkohol produzierende Industrie steht dem (damit verbundenen Umsatzrückgang) ablehnend gegenüber, signalisiert der Politik allerdings die grundsätzliche Bereitschaft, Maßnahmen zur Suchtprävention zu unterstützen.
Alkohol kann schnell zur "harten" Droge werden und in Alkoholismus bzw. Alkoholsucht münden. Neuen riskanten Trinkmustern, wie sie insbesondere unter Jugendlichen um sich greifen, gilt es mit intelligenten Präventionsmaßnahmen entgegenzutreten. Wichtig ist, dass dabei auch die möglichen Ursachen des problematischen Verhaltens in den Blick genommen werden. Diese liegen nicht selten in einer sozialen Überforderung der Betroffenen.