FÖrderung
189 Milliarden Euro für Kinder und Familien
Die Frage klingt einfach: Wie fördert der Bund jährlich Kinder und Familien? Die Antwort ist es nicht - wie Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) feststellen musste. Um einen Überblick zu bekommen, wie viel Geld wohin fließt, hat sie 2006 eigens ein Kompetenzzentrum eingesetzt, dem namhafte Wissenschaftler wie der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, angehören. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme: Im Jahr 2006 hat der Bund Kinder und Familien in insgesamt 153 verschiedenen Maßnahmen mit 189 Milliarden Euro gefördert.
Grundsätzlich unterschieden wird zwischen ehebezogenen Maßnahmen und familienbezogenen Leistungen. Zu den ehebezogenen Maßnahmen, die 2006 77 Milliarden Euro umfassten, gehören das Ehegattensplitting (19,9 Milliarden Euro), Witwen-/ Witwergeld (37,2 Milliarden Euro) und die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern, die nicht erwerbstätig sind (10,2 Milliarden Euro). Diese Vergünstigungen erhalten Verheiratete unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.
Mit 112 Milliarden Euro machen die familienbezogenen Leistungen, für die nicht ein Trauschein, sondern Kinder maßgeblich sind, den größeren Teil der Bundesförderung aus. Diese Leistungen gliedern sich auf in den so genannten Familienlastenausgleich (49 Milliarden Euro), die Familienförderung (45 Milliarden Euro) und die Grundsicherung (18 Milliarden Euro). Mit dem Familienlastenausgleich, der die besonderen finanziellen Belastungen, die Kinder mit sich bringen, ausgleichen soll, gehören unter anderem die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern, die Kinderfreibeträge vom Einkommen und die Berücksichtigung von Kindern in der Sozialversicherung. Unter dem Titel "Familienförderung" sind neben dem Elterngeld (2,8 Milliarden Euro) und dem Kinderzuschlag (137 Millionen Euro), steuerliche Maßnahmen wie der "Förderanteil Kindergeld" gefasst und jene Leistungen an die Sozialversicherung, die im Zusammenhang mit Kindern entstehen - zum Beispiel die Beitragszahlung während der Elternzeit.
Den mit Abstand größten Posten innerhalb der Familienförderung machen mit 11,4 Milliarden Euro die Beiträge des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung während Kindererziehungs-Zeiten aus. In diese Kategorie der Familienförderung gehören ferner die so genannten Realtransfers, zu denen die Kosten für die Kinderbetreuung (10,4 Milliarden Euro) zu rechnen sind.
Die Grundsicherung umfasst neben dem Alimentationsprinzip - Zahlungen des Staates an Beamte und Soldaten und deren Angehörige im Krankheits-, Invaliditäts- oder Todesfall - auch die Kosten der Jugendhilfe.