Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linken bis Ende 2008 einen Katalog von Verwaltungsvorschriften und Maßnahmen erstellen, mit denen die "Gleichheit des Steuervollzugs" sichergestellt werden kann. Den Schwächen des gegenwärtigen Steuervollzugs müsse wirksam begegnet werden, heißt es in einem Antrag ( 16/9479). Diese bestünden in personeller Unterbesetzung in Finanzämtern und unzureichenden Möglichkeiten der laufenden Qualifizierung. Darüber hinaus solle die Regierung schon jetzt ihre Möglichkeiten ausschöpfen, die Bundesländer zu einem konsequenteren Steuervollzug zu veranlassen. Das Bundeszentralamt für Steuern müsse von seinem Recht Gebrauch machen, Außenprüfungen in bestimmten Betrieben zu verlangen. Darüber hinaus müssten die Möglichkeiten geprüft werden, wie auf gerichtlichem Weg das Weisungsrecht des Bundes geltend gemacht werden kann, um die Länder zu einem konsequenten Steuervollzug zu verpflichten.
Zur Begründung heißt es, die Ausfälle durch Steuerhinterziehung betrügen rund 30 Milliarden Euro. Im Jahr 2006 habe ein Betriebsprüfer durchschnittlich etwa 1,3 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen eingetrieben. Nicht nur die Länder vernachlässigten den Steuervollzug, auch Bundes- finanzminister Peer Steinbrück (SPD) habe auf die Forderung der Deutschen Steuergewerkschaft nach 18.000 zusätzlichen Stellen bei den Finanzämtern "äußerst zurückhaltend" reagiert. Der verfassungsmäßige Gleichheitsgrundsatz werde durch ungleichmäßigen Steuervollzug verletzt. Während das Lohneinkommen durch den Quellenabzug fast vollständig erfasst werde, könnten vor allem Steuern auf Gewinn- und Vermögenseinkommen in großem Umfang hinterzogen werden.