Wenn Lieschen Müller ihren Max Mütze ehelichen wollte, war lange klar: Das Paar kann nur Müller oder Mütze heißen. Sträubte sich einer von beiden gegen den neuen Nachnamen, musste das unbeugsame Lieschen automatisch den möglicherweise verhassten Namen ihres Mannes annehmen. Diese Praxis verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, urteilte das Bundesverfassungsgericht 1991 und forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Zwei Jahre später kam der Bundestag dieser Auflage nach und beschloss am 28. Oktober 1993 eine Neuordnung des Familiennamensrechts. Demnach müssen Ehepartner nicht mehr zwingend den gleichen Nachnamen tragen.
Im Vorfeld regte die SPD an, die Namensgleichheit von Eheleuten gleich ganz abzuschaffen und lediglich auf Antrag den gemeinsamen Nachnamen zu gewähren. Auch die Idee, nur Doppelnamen einzuführen, machte die Runde: Bei der Hochzeit zweier Doppelnamen-Kinder seien dann bis zu 160 mögliche Namen vorstellbar, hieß es. Verschreckt befürchteten einige Politiker, in deutschen Stamm-bäumen könnte das Namens-Chaos ausbrechen.
Deswegen entschied sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP "zunächst einmal als Regelfall an dem einheitlichen Familiennamen festzuhalten", wie der Abgeordnete Joachim Gres (CDU/CSU) in der Debatte unterstrich. Sind sich die Partner jedoch uneins, kann jeder seinen eigenen Namen behalten. Einigen sich die Eheleute auf einen gemeinsamen Nachnamen, konnte einer seinen Geburtsnamen schon vorher mit Bindestrich anfügen oder voranstellen. Das Kind erhält den gewählten Familiennamen. Dieser Vorschlag fand auch die Zustimmung von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Das Gesetz sei "ein Stück mehr Gleichberechtigung", befand sie.