KLINISCHE STUDIEN
Nicht für alle Fälle abgesichert
Viele Studenten kennen die Zettel an den Schwarzen Brettern von Universitäten, auf denen Teilnehmer für medizinische Studien gesucht werden. Mal geht es nur um das Ausfüllen harmloser Fragebögen. In anderen Fällen geht es jedoch um Medikamente mit neuen Wirkstoffen, die vorher noch nicht an einer größeren Gruppe von Menschen getestet wurden.
Nicht wenige haben es sich zumindest einmal überlegt, an einer Studie teilzunehmen: Man trägt zum Fortschritt der Wissenschaft bei, bekommt einen gründlichen Gesundheits-Check und oft auch eine finanzielle Entschädigung. Doch man sollte auch bedenken, dass sich gewisse Risiken bei vielen Studien nicht ausschließen lassen. Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Studie deshalb über mögliche Gefahren aufgeklärt werden, und zwar in einer "allgemein verständlichen" Form. Auch wenn man sein Einverständnis erklärt hat, darf man später jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus der Studie aussteigen - so steht es im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG).
Bevor eine Studie mit Menschen beginnt, muss sie zunächst von einer Ethikkommission bewilligt werden. Dort sitzen Mediziner, Juristen und Theologen, die beurteilen, ob die Studie medizinisch, rechtlich und ethisch sinnvoll und notwendig ist. Parallel dazu müssen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfAM), das Paul-Ehrlich-Ins- titut oder das Bundesamt für Sera und Impfstoffe (PEI) die Studie bewilligen.
Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es aber passieren, dass bei Teilnehmern unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Genau deshalb wird die Studie ja durchgeführt: Um herauszufinden, wie oft welche Nebenwirkungen bei einer größeren Gruppe von Patienten vorkommen. Die meisten Nebenwirkungen verschwinden, sobald man das Medikament absetzt. Aber was passiert, wenn Teilnehmer bleibende Schäden behalten? Oder sogar sterben?
Solche Fälle sind in der Praxis sehr selten, erklärt Medizinrechtler Lowis Wambach, der in der Verbraucherzentrale Bremen Patienten berät. Wer eine Studie durchführt, schließt meistens eine so genannte "Probandenversicherung" ab. Diese haftet, wenn andere Versicherungen - die des Krankenhauses, des Arztes oder des Medikamentenherstellers - nicht haften.
Wenn ein Studienteilnehmer stirbt oder dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, müssen er oder seine Angehörigen mindestens 500.000 Euro bekommen, auch das verfügt das Arzneimittelgesetz. Allerdings ist es der Teilnehmer selber, der beweisen muss, dass er tatsächlich durch die Studie geschädigt wurde. Außerdem zahlt die Versicherung nur, wenn dem Arzt, der die Studie betreut hat, ein Fehler unterlaufen ist. Wenn der Studienleiter alles richtig gemacht hat und trotzdem jemand geschädigt wird, haftet die Versicherung nicht.