BKA-GEsetz
Wolfgang Schäuble fordert neue Abstimmungsregeln in der Länderkammer
Einen Tag nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes im Bundestag am 12. November hatte es sich schon angedeutet: Jene Bundesländer, in denen die FDP, die Grünen oder auch Die Linke mitregieren, kündigten an, im Bundesrat gegen das Gesetz stimmen zu wollen. Im Bundestag in der Opposition, hatten sich diese drei kleinen Parteien in der Debatte noch einmal vehement gegen das BKA-Gesetz gestemmt und bekamen in der vergangenen Woche unverhofft Unterstützung. Den Anfang machte die sächsische SPD, die sich auf ihrem Landesparteitag am 16. November gegen erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr terroristischer Anschläge aussprach. Auf der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. November in Potsdam stellten sich schließlich auch die SPD-Innenminister der Länder quer und verhinderten eine Einigung mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Die Konsequenz: Die Bundesratssitzung am 28. November wird wohl nicht, wie erhofft, grünes Licht für das BKA-Gesetz, sondern nur für den Vermittlungsausschuss geben. Denn dort landet das Gesetz, wenn die Länderkammer ihm nicht zustimmt.
Die SPD-Minister kritisieren vor allem drei Aspekte des Gesetzes. Erstens: die Online-Durchsuchung. Hier stört die Minister vor allem, dass der BKA-Präsident im Eilfall auch ohne richterliche Verfügung eine heimliche Online-Durchsuchung privater Computer anordnen kann. Schäuble und seine CDU-Ressortkollegen aus den Ländern verweisen in diesem Streitpunkt gern darauf, dass fast alle Landespolizeigesetze eine solche Eilfallregelung bereits vorsehen. Zweitens: das Zeugnisverweigerungsrecht. Die SPD-Minister wollen verhindern, dass nur noch Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete über das volle Zeugnisverweigerungsrecht verfügen, wohingegen es für Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte nur eingeschränkt gelten soll. Drittens: Die Zuständigkeiten zwischen BKA und Landesbehörden wollen die SPD-Minister ebenfalls klarer regeln.
Als Konsequenz aus dem Streit ist Wolfgang Schäuble am 21. November mit einer neuen Idee an die Öffentlichkeit gegangen: In einem Brief an die Vorsitzenden der Föderalismuskommission habe er sich für eine Änderung der Abstimmungsregeln im Bundesrat ausgesprochen, sagte Schäuble. Künftig solle im "Zweifel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidend sein". Derzeit wird eine Enthaltung als Nein-Stimme gewertet. Enthaltungen können also Gesetzesvorhaben kippen oder verzögern. Dabei wird es zumindest am kommenden Freitag wohl noch bleiben.