Erfinder, die ihre Idee EU-weit patentieren lassen wollen, haben es nicht leicht. Künftig soll das Verfahren vereinfacht und ein Patent für die gesamte Europäische Union beantragt werden können. Dafür hat sich der Petitionsausschuss in einer Sitzung am 4. Dezember ausgesprochen. Ein europäisches Gemeinschaftspatent müsse kostengünstig, effektiv durchsetzbar und rechtssicher sein, erklärten die Mitglieder des Ausschusses.
In diesem Punkt unterstützt der Petitionsausschuss die Beschwerde eines Bürgers, der das nationale und europäische Patentrecht als unzulänglich kritisiert und die Schaffung eines europäischen Schutzrechts fordert. Der Ausschuss schloss sich der Forderung des Petenten nach der Einführung eines europäischen Gemeinschaftspatentes an. Die zugrunde liegende Petition wurde sowohl dem Bundesministerium der Justiz "als Material" als auch dem Europäischen Parlament überwiesen und an die Fraktionen weitergeleitet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Forderung in die neuen Verhandlungen zur Einführung eines Gemeinschaftspatentes auf europäischer Ebene einfließt. Der Ausschuss wies in seinem Beschluss jedoch darauf hin, dass die Bemühungen um eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene seit mehr als 30 Jahren andauern würden und bislang insbesondere an der Sprachenfrage und der Durchsetzung der Schutzrechte gescheitert seien.
Bisher müssen Erfinder Ihre Idee für einzelne Staaten patentieren lassen oder ein Europäisches Patent beantragen. Beim EU-Patent ist bislang jedoch nur das Verfahren zentralisiert. Nach der Erteilung werden daraus nationale Patente.