Die FDP-Fraktion ist gegen ein pauschales Verbot von Nachtstromspeicherheizungen. Eine parlamentarische Expertenanhörung habe "gravierende Zweifel am klima- und energiepolitischen Sinn der Maßnahme geweckt", schreiben die Liberalen in einem Antrag ( 16/11193). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes ( 16/10290) sei in diesem Punkt aus mehreren Gründen "nicht sachdienlich und abzulehnen".
Die Fraktion bezweifelt, dass ein Verbot von Nachtstromspeicherheizungen geeignet sei, zur Senkung von CO2-Emissionen beizutragen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht sei darauf hinzuweisen, dass Nachtstromspeicherheizungen von den Energieversorgungsunternehmen in der Vergangenheit insbesondere in der Nähe von Großkraftwerken gezielt gefördert worden seien. Durch das geplante Verbot würde das Vertrauen der Gebäudeeigentümer, die aufwändig umgebaut hätten, "in die Stabilität, Rationalität und Verlässlichkeit der Gesetzgebung nachhaltig erschüttert", so die FDP-Fraktion weiter.
Schließlich sei das geplante Verbot mit Blick auf Ressourcenschonung und Energieeinsparung kontraproduktiv. Auch Nachtstromspeicherheizungen könnten prinzipiell als Energiespeicher, auch für fluktuierende Energie, wie etwa Windenergie, genutzt werden. Voraussetzung sei eine Modernisierung. Die Liberalen fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem weiter auf, die Pläne zur erzwungenen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen nicht weiter zu verfolgen.