Korruption wird in Deutschland häufig als ein Phänomen unterentwickelter Staaten wahrgenommen, das hierzulande kaum vorkommt. Während Korruption zum Beispiel in Staaten Südosteuropas zur Tagesordnung gehöre, sei Deutschland im Wesentlichen "sauber", so die weit verbreitete Ansicht. Doch dass dies ein Irrtum ist, belegen spektakuläre Korruptionsfälle in der jüngeren Vergangenheit. Selbst bei deutschen Vorzeigeunternehmen ist es zu Schmiergeldzahlungen in Milliardenhöhe gekommen. Korruption hat in den reichen Staaten häufig Erscheinungsformen, die im gleichen Maße "weiter entwickelt" sind wie diese Staaten selbst.
Möglichkeiten, solche Delikte strafrechtlich zu ahnden, waren in Deutschland lange Zeit nicht oder nur ungenügend vorhanden. Zwar fanden Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" 1997 Eingang in das Strafgesetzbuch, aber dennoch war es deutschen Unternehmen noch bis 1999 möglich, Bestechungsgelder als "nützliche Aufwendungen" von der Steuer abzusetzen. Die Bestechung von Angestellten ausländischer Unternehmen ist sogar erst seit 2002 gesetzlich verboten.
Die Skandale in den vergangenen Jahren scheinen mancherorts einen heilsamen Schock bewirkt zu haben. In vielen Unternehmen werden Antikorruptionsbeauftragte (" Compliance Officers") eingesetzt, welche das rechtmäßige Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intern überwachen sollen. Diese freiwillige Selbstkontrolle geht manchen Experten nicht weit genug - sie fordern unter anderem die Einführung eines deutschen Unternehmensstrafrechts, das es ermöglichen würde, statt nur einzelne Personen ganze Unternehmen strafrechtlich haftbar zu machen.