Frauen dürfen in Zukunft auch unter Tage arbeiten. Der Bundestag beschloss am 20. Januar im Rahmen des von der Bundesregierung angestrebten Bürokratieabbaus das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz ( 16/10496, 16/11622), das unter anderem eine Änderung des Bundesberggesetzes enthält. Danach wird das als Schutzklausel gedachte Beschäftigungsverbot für Frauen unter Tage als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen angesehen.
Das Verbot sollte schon früher gestrichen werden, doch war die Bundesrepublik durch ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 1935, das das Verbot jeglicher Untertagearbeiten von Frauen vorschreibt, daran gebunden. Das Übereinkommen konnte erst 2008 gekündigt werden, nachdem der Europäische Gerichtshof die EU-Länder zur Kündigung des Übereinkommens verpflichtet hatte, da es gegen eine europäische Richtlinie verstoße. Andere Beschäftigungsverbote für Frauen waren schon früher aufgehoben worden. So wurde das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen vom Bundesverfassungsgericht 1992 als verfassungswidrig eingestuft.
Durch mehrere Regelungen des Gesetzes, dem die Koalitionsfraktionen sowie die FDP-Fraktion zustimmten, kann der Mittelstand damit rechnen, von bürokratischen Aufgaben entlastet zu werden. So sind Vereinfachungen bei der Handwerkszählung vorgesehen. Bestimmte Freibeträge im Körperschaftsteuergesetz sollen angehoben werden. Außerdem müssen weniger Unternehmen ein Umsatzsteuerheft führen.
Die Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes wird eingeschränkt, indem Anmeldepflichten für Unternehmen wegfallen. Dadurch entgehen dem Staat aber auch Gebühren. Nach einer Übersicht des Haushaltsausschusses beträgt der Gebührenrückgang beim Kartellamt 1,4 Millionen Euro. Die Linksfraktion lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.