Positiv bewerten Experten die Vorschläge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, das Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erweitern. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 26. Januar ging es um das von beiden Fraktionen angestrebte Ziel, auch Menschen, die im Ausland Opfer von Gewalttaten geworden sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. Die FDP-Fraktion weist in ihrem Antrag ( 16/585) darauf hin, dass es für das Opfer keinen Unterschied mache, ob es sich "im Schwarzwald oder auf Rhodos aufhält". Die Grünen verlangen in ihrem Gesetzentwurf ( 16/1067), auch Menschen ohne deutschen Pass, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier Opfer von Gewalt werden, nach dem OEG zu entschädigen.
Reinhard Böttcher vom "Weissen Ring" betonte, seine Organisation würde es sehr begrüßen, wenn das OEG noch in der laufenden Wahlperiode reformiert würde. In der Praxis sei es schon seit Jahren so, dass der "Weisse Ring" eine "nennenswerte Zahl von Menschen" betreue, die im Ausland Opfer von Gewalt geworden seien. Claudia Tietz vom Sozialverband Deutschland wies darauf hin, "dass der Kreis der Anspruchsberechtigten gerade bei Besuchsreisen nicht ausufern" dürfe. Aus diesem Grund müsse auf einen engen Verwandtschaftsgrad geachtet werden. Eine Beschränkung bis zum dritten Verwandtschaftsgrad sei deshalb sinnvoll und eine Ausdehnung auf eingetragene Lebenspartnerschaften wünschenswert, sagte Tietz. Manfred Bruns, Sprecher des Schwulen- und Lesbenverbands, vertrat hingegen die Auffassung, dass eine Beschränkung auf Verwandte "obsolet" sei. Ein Schwuler, der in Berlin Freunde besuche und Opfer von Gewalt werde, müsse ebenso ein Anrecht auf eine Entschädigung erhalten, betonte Bruns.